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Sozialhilfe: Wohnungsengpass bleibt Grundproblem

(Pfaffenhofen, ls)

Plattenbau? Wohngemeinschaft? Vor allem für sozial Benachteiligte braucht es jetzt kreativere Lösungen. (Foto@Pixelio/ Kasper)

Dass der Wohnungsmarkt in der Region angespannt ist, ist keine Neuigkeit. Dass diese Problematik aber im Haushalt des Landkreises einen zunehmend größeren Posten einnimmt, ist den meisten wahrscheinlich weniger bewusst. Kein Wunder, bei einer Arbeitslosenquote von 1,7 Prozent und damit praktischer Vollbeschäftigung im Landkreis tangiert dieses Thema einen Großteil der Bürger kaum. Beim diesjährigen Jahresrückblick im Bereich Sozialhilfe und Asyl des Landkreises Pfaffenhofen fiel eine Sache jedoch ganz besonders auf: Es sind nicht die Fallzahlen, die dafür sorgen, dass der Kreis mehr Geld für die Sozialhilfe in die Hand nimmt – es ist der Wohnungsmarkt.


Die mittlerweile prekäre Wohnungslage bedrückt nicht nur Familien auf der Suche nach einem neuen Haus oder Fachkräfte mit dem Wunsch, sich in der Region 10 nieder zu lassen. Vor allem Menschen, die auf die Hilfe vom Staat angewiesen sind, trifft diese Entwicklung hart. Das beweist ein Blick auf die Ausgaben zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, welche von 2.167.358 Euro im Vorjahr auf 2.217.171 Euro gestiegen sind. „Die Anzahl der Fälle bleibt dabei konstant, vor allem die Unterkunftskosten machen den Unterschied aus“, erklärte Siegfried Emmer vom Landratsamt Pfaffenhofen in diesem Zusammenhang. Seit Jahren sind diese Zahlen auf dem gleichen, vergleichsweise niedrigen Niveau. 50 Menschen nehmen derzeit Hilfe zum Lebensunterhalt in Anspruch, 415 Menschen benötigen finanzielle Hilfe zur Grundsicherung im Alter oder aufgrund von Erwerbsunfähigkeit. „Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum und die Belebung des sozialen Wohnungsbaus bekommen zunehmend Bedeutung. Neue kommunale und staatliche Wege sind dringend notwendig“, machte Emmer in diesem Zusammenhang klar.


Ein System mit Lücken


Doch auch wenn die Kommunen in den sozialen Wohnungsbau investieren, heißt das noch lange nicht, dass der Gesetzgeber sie für diesen Aufwand honoriert. Im Jahr 2016 hatte die Stadt Pfaffenhofen einen qualitativen Mietspiegel in Auftrag gegeben, der als Ermessensgrundlage für die Zuteilung von Wohngeldern fungiert. Ein Zweipersonenhaushalt mit knapp 65 Quadratmetern Wohnfläche dürfte demzufolge 477 Euro kosten. Auch für die restlichen Gemeinden hatte man sich an diesem Mietspiegel orientiert. Bei 449 Euro liegt der Mietrichtwert beispielsweise in Rohrbach oder Manching. Anders sieht es da in Geisenfeld und Wolnzach aus. Mit 397 Euro liegt der Wert deutlich unter dem landkreisweiten Durchschnitt.


Dafür hatte Emmer eine Erklärung parat. „Das liegt letztlich daran, dass diese Kommunen in den letzten Jahren verstärkt für Sozialwohnungen gesorgt haben“, erklärte er. In diesen sei die Miete niedriger, was sich auf die Mietrichtwerte im Allgemeinen auswirkt. Am Ende werden mit dieser gesetzlichen Regelung Gemeinden benachteiligt, die tatsächlich in den sozialen Wohnungsbau investieren. Auch der stellvertretende Landrat Anton Westner räumte hier eine Schieflage der Gesetzgebung ein. „Um das anzupassen, müsste man die Gesetze ändern. Aber man muss in diesem Zusammenhang auch sagen, dass der Großteil der betroffenen mit dem Mietgefüge gut zurecht kommt“, erklärte er. Auch Emmer machte klar, dass es bei der Arbeit im Sozialamt nicht immer nur um das sture Befolgen von gesetzlichen Vorgaben und Tabellenwerten geht. „Wir versuchen in allen Fällen stets mit Fingerspitzengefühl vorzugehen, sodass eine annehmbare Lösung gefunden wird“, erklärte er.

 

Anpassung der Regelsätze


Geschätzt 626.100 Euro wird der Landkreis Pfaffenhofen im Jahr 2017 für Sozialhilfe aufwenden müssen. Vor allem die Hilfe zum Lebensunterhalt erfuhr eine dramatische Steigerung von circa 100.000 Euro auf 427.660 Euro. Andere Positionen hingegen schrumpfen. So sind die Aufwendungen im Bereich des Pflegegeldes um knapp 30.000 Euro auf 77.768 Euro gesunken.


Auch wenn die Wohnsituation in der Region so viele Baustellen offen hat, könnte eine Nachricht die Bezieher von Sozialhilfe dieses Jahr gefreut haben. Zwischen 1,5 und 1,7 Prozent werden zum 1.Januar 2018 die Regelsätze angehoben. So erhält ab dem nächsten Jahr beispielsweise eine alleinstehende Person statt der derzeit 409 Euro dann 416 Euro. Dennoch – bei der momentanen Entwicklung des Wohnungsmarktes wohl auch nur ein Tropfen auf einem sehr heißen Stein.
 

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