Straub sieht Familiennachzug kritisch
(Pfaffenhofen, hal/rt)
Kritische Töne schlägt der hiesige christsoziale Landtagsabgeordnete Karl Straub zum Familiennachzug von Migranten an. Ein Thema, das gegenwärtig bei den Sondierungen zwischen Union und SPD eine große Hürde darstellt. Familiennachzug ist grundsätzlich möglich für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge, die Schutz nach Genfer Flüchtlingskonvention genießen. Ausgesetzt ist der Nachzug jedoch für nur subsidiäre schutzberechtigte Flüchtlinge, also jenen, denen wegen Kampfhandlungen in ihrer Heimat Schaden droht. Straub zeigt sich nun besorgt um die Sicherheit. Aber auch die Unterbringung womöglich nachziehenden Familienmitglieder könnte seiner Ansicht nach problematisch werden.
„In dieser hoch emotional geführten Diskussion sollte man sich auch die Gesetzgebung genauer betrachten, denn es gebe in Deutschland mehrere Arten, einen Schutzstatus zu erlangen: Die Anerkennung nach dem Recht auf Asyl im Grundgesetz (Art. 16a GG), die Gewährung von Flüchtlingsschutz auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention oder der Europäischen Menschenrechts-konvention und anderer internationaler Abkommen, die Gewährung von subsidiärem Schutz, wenn entsprechende Gründe vorliegen oder eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, wenn die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist (Duldung)", erläutert Straub heute in einer Pressemitteilung.
Wohnraumproblematik verschärft sich
Jede dieser Einstufungen habe unterschiedliche Rechtsfolgen, so Straub, die auch das Recht auf Familiennachzug beträfen. So stehe den nach Art. 16a GG oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Asylbewerbern der Familiennachzug gesetzlich zu. Dagegen sei der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt. Innenpolitisch am meisten umstritten sei es, diese bis März 2018 befristete Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte im März weiter zu verlängern. „Die Unionsparteien CDU/CSU bestehen auf einer Verlängerung dieser Regelung und wissen hier auch den Städte- und Gemeindebund hinter sich“, bekräftigt Straub.
Das EU-Recht sehe für diese Gruppe keinen Familiennachzug vor, da eine möglichst schnelle Rückkehr in die Heimatländer bestimmt sei. Es mache daher keinen Sinn, in lange währenden Antragsverfahren Familien nachzuholen und zu integrieren, da sie von Rechts wegen möglichst schnell in ihr Heimatland zurückkehren müssen. Daher bestehe kein Grund, warum Deutschland über das geltende EU-Recht hinausgehen und in diesen Fällen Familiennachzug erlauben solle, meint Straub. Auch ein Blick auf die gravierend steigende Zahl der Wohnungslosen zeige auf, wie schwierig es jetzt schon sei, für anerkannte Flüchtlinge eine Bleibe zu finden.
Erhöhte Straffälligkeit
Bemerkenswert sei es in diesem Zusammenhang, wenn aus der neuen Studie über kriminelle Zuwanderer herausgelesen werde, dass der deutsche Staat beim Familiennachzug noch großzügiger werden solle, da es beim Familiennachzug hauptsächlich um die subsidiär geschützten Syrer ginge, die ihr Bleiberecht in der Regel nicht mit kriminellen Handlungen aufs Spiel setzen würden. Mit einer neunfach höheren Wahrscheinlichkeit straffällig würden dagegen laut der Studien Männer aus den nordafrikanischen Ländern Tunesien, Marokko und Algerien. „Deren Asylersuchen werden zwar zu fast 100 Prozent abgelehnt, trotzdem blieben sie aufgrund der Weigerung der Grünen, ihre Herkunftsländer als sicher einzustufen, in der Regel oft Jahre in Deutschland, um alle Behörden- und Rechtswege zu beschreiten – und um auch dann nicht abgeschoben zu werden, weil sich ihre Heimatländer oft weigern, sie zurückzunehmen. Hier könne nicht ernsthaft über Familiennachzug diskutiert werden“, sagt Straub. Eine der größten Herausforderungen dürfte bei den Sondierungen nun in tragfähigen Lösungen im Bereich der Migrationspolitik liegen, insbesondere im heftig diskutierten Familiennachzug. Die Sondierungsgespräche sollen trotz einiger Konfliktpunkte spätestens in der heutigen Donnerstagnacht abgeschlossen werden.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.