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Bürger können sich beteiligen

(Nandlstadt, sia)

 

Der Markt Nandlstadt schließt mit der BEG Freisinger Land eG eine Vereinbarung über die Betreibung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Dreifachturnhalle als Bürgermodell. Sämtliche Faktoren wie Statik, Einspeisung, rechtliche Bedingungen etc. müssen vorher aber noch geklärt werden.

Die Marktverwaltung und Martin Hillebrand von der Bürger Energie Genossenschaft Freisinger Land hatten sich im Vorfeld schon einige Gebäude angeschaut, bei denen es sich rentieren würde eine Photovoltaikanlage anzubringen. Dabei ist die Dreifachturnhalle neben der Grund-und Mittelschule mit dem größten Potenzial ins Auge gesprungen. Es könnten hier 100.000 kWh/Jahr erzeugt werden, das entspräche einer CO²-Einsparung von 50 Tonnen/Jahr. Beim derzeitigen Energieverbrauch von ca. 54.900 kW/Jahr könnten 25.000 kW/Jahr abgedeckt werden. Der erzeugte Rest wird ins Stromnetz eingespeist bei einer Vergütung von 10,69 Cent/kW.
Ziel ist es, dass sich möglichst viele Bürger aus Nandlstadt beteiligen. Es können Darlehensanteile zu 1000,- Euro erworben werden, bei einer Verzinsung von 3 Prozent. Also beste Möglichkeiten für Kleinanleger. Dabei entstehen für den Markt kein zusätzlicher finanzieller und organisatorischer Aufwand und die Bürger könnten sich an die Energiewende beteiligen. Betreiber ist alleine die BEG.
Der AK Energie hat sich deshalb noch einmal zusammengesetzt und hält das Vorgehen – wie von der BEG Freisinger Land eG vorgestellt – für empfehlenswert. Mit der BEG bekomme man einen erfahrenen Partner, so Andreas Hofstetter. Als Grundlage solle man aber in jedem Falle den Vertrag heranziehen, der seinerzeit für die Photovoltaikanlage auf dem Hopfenhallendach erarbeitet worden ist.

Auch Franz Mayer sprach sich auf der jüngsten Marktratssitzung für eine Kooperation aus, vertraglich solle man in jedem Falle vereinbaren, dass das Dach der Dreifachturnhalle nicht beschädigt wird.
Andreas Steininger bat noch um Klärung, ob die Einspeisung in der Schule rechtlich zulässig ist. Auf Hinweis von Hofstetter, dass dies geklärt werden kann, heute jedoch ein Grundsatzbeschluss gefasst werden soll, erwiderte Steininger, dass die Klärung in jedem Falle im Vorfeld geschehen soll. Erhard Schönegge verwies darauf, dass das Risiko allein bei der BEG liegt, in der Praxis werde der Strom physikalisch wohl ohnehin zu 100 % in der Schule ankommen.

Michael Schranner wollte noch geklärt haben, ob man die Zeichnungsfrist für Nandlstädter Bürger nicht länger als zwei Wochen ansetzen könne.


 

 

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