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Im Bauausschuss: immer wieder Planabweichungen

(Rohrbach, wk)

Das Recht der Kommunen auf Selbstverwaltung ist in der Verfassung festgeschrieben und darf im Rahmen der Gesetze umgesetzt werden. Aus diesem Grund kann jede Gemeinde in einem Bebauungsplan festlegen, wie ein Baugebiet gestaltet werden soll, dabei sind Bundesbaugesetz und Baunutzungsverordnung der gesetzliche Rahmen. Einige Gemeinden setzen in ihren Bebauungsplänen einen engen Rahmen, andere sind etwas großzügiger.


Da stellt sich grundsätzlich die Frage, soll die Gemeinde von vornherein großzügiger sein oder nicht. Denn je enger die gesetzten Grenzen, je mehr werden Bauherren eingeschränkt und produzieren im Laufe der Jahre immer mehr Anträge auf Abweichungen. Und diejenigen, die sich von Anfang an an die Planvorgaben gehalten haben, schauen erstaunt, wenn im Baugebiet plötzlich Abweichungen genehmigt werden – dann gibt es wieder Bezugsfälle, auf die sich andere wiederum berufen können.


So gibt es im Bauausschuss der Gemeinde Rohrbach immer wieder Bauanträge oder Bauvoranfragen, die im Rahmen von Bebauungsplänen geprüft werden müssen. Dabei gehen viele der Anfragen und Anträge über die Vorschriften der Bebauungspläne hinaus und die Gemeinde muss entscheiden, ob sie die Anträge so akzeptiert und an das Kreisbauamt als Genehmigungsbehörde weiterleitet oder nicht. So wie auch jetzt bei der letzten Sitzung des Bauausschusses. Es lagen wieder einige Anträge mit Abweichungen vor, über die zu entscheiden war. Dies mag auch ein Grund dafür gewesen sein, dass eine Handvoll Zuhörer im Sitzungssaal die öffentliche Bauausschusssitzung verfolgte.


So sah der erste Bauantrag bzw. Antrag auf Aufstockung eines Wohnhauses im Edenthalweg eine höhere Dachneigung vor, als im Bebauungsplan aus Anfang der 70er Jahre vorgesehen, auch die Baugrenzen und die Höhe des Kniestocks wurden überschritten. Diesem Antrag wurde trotz Abweichungen zugestimmt. Auch der Antrag auf Neubau einer Gewerbehalle in der Robert-Bosch-Straße wich von den Vorgaben des dortigen Bebauungsplans ab was Firstrichtung und Wohnteil betraf, dem aber auch zugestimmt wurde, ebenso dem bereits ausgeführten Anbau bei einem Handwerksbetrieb Am Bahndamm für ein Schraubenlager, der die vorgegebenen Baugrenzen überschreitet sowie der Umbau eines gewerblichen Bereichs im Erdgeschoss für Wohnzwecke, was auch genehmigt wurde. Auch zugestimmt wurde dem Bau von 2 Einfamilienhäusern Im Frauental und 1 Einfamilienhaus Im Pfannenstil – ebenso mit Abweichungen von den Bebauungsplänen, wie auch in Fürholzen für den Neubau eines Wohnhauses, bei dem es eine Ausnahme von der Innenbereichssatzung gab. Gleiches galt für ein Bauvorhaben eines Einfamilienhauses in Rohr, bei dem Baugrenze, Garagenlänge und Wandhöhe leicht überschritten werden. Eine längere Diskussion entfachte der Antrag auf Vorbescheid aus Waal für ein Einfamilienhaus, das eigentlich nicht an einer ausgebauten Straße liegt und dessen Erschließung deshalb voll zu Lasten des Eigentümers gehen soll, denn eine Asphaltierung auf Kosten der Gemeinde wird es dort nicht geben, so der Tenor der Diskussion. Hier soll im Rahmen von Auflagen zur Erschließung der Bau trotzdem möglich sein.


So zeigte sich, dass die einmal in Bebauungsplänen festgelegten Vorgaben recht flexibel gehandhabt werden, was aber andererseits auch im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zulässig ist, nur stellt sich dann wirklich die Frage, wie eng Bebauungspläne gefasst sein müssen, um mit der Entwicklung des Bauens mithalten zu können und nicht ständig Abweichungen genehmigen zu müssen.

 

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