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Rückerstattung bei Wasserbescheiden

(Wolnzach, lt)

Durch eine Verfügung des Bundesfinanzministeriums im Jahre 2000 wurden alle Wasserversorger darauf hingewiesen, dass bei Arbeiten an Trinkwasserhausanschlüssen eine Besteuerung mit dem vollen Umsatzsteuersatz vorzunehmen ist. Dagegen wurde bis hin zum Europäischen Gerichtshof erfolgreich geklagt, weshalb ab sofort nur der ermäßigte Steuersatz von 7% anzusetzen ist. Der Gemeinderat entschied, die angefallenen Beitrags- und Kostenbescheide zu berichtigen und auf Antrag den Wasserabnehmern die zu viel erhobene Umsatzsteuer zurück zu erstatten. Die Anträge können bis 31. März 2010 bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden.

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