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Wolnzach hält an der Klage fest

(Wolnzach, hr)

Mehrheitlich hat der Wolnzacher Gemeinderat beschlossen, an der Klage festzuhalten. Über alle Parteigrenzen hinweg folgten die Räte dem Vorschlag von Bürgermeister Jens Machold (CSU), dass nun zur Klageerhebung auf eine entsprechende Begründung formuliert werden soll.

Eigentlich wollte man mit einer Klagebegründung warten, bis die im vergangenen Jahr am Landtag eingereichte Petition behandelt ist und die Experten der Ministerien in ausreichender Form zu den vorgebrachten Einwänden Stellung genommen haben. Doch genau dies wird nun nicht mehr passieren. Nachdem seitens des Bund Natur-schutzes Klage gegen den Sofortvollzug der Baugenehmigung eingereicht wurde, ruht das Petitionsverfahren. In München wird man das juristische Verfahren abwarten, ehe sich der Umweltausschuss zu diesem Thema äußert..

„Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass es anders gelaufen wäre und sich die Ministerien im Vorfeld zum Thema der Erschließung geäußert hätten“, so Machold weiter. Und so stand man im Gemeinderat vor der Frage, wie weiter zu verfahren sei. Sollte man die Klage zurückziehen, oder jetzt, da seitens des Gerichts beide Verfahren zusammengeführt werden sollen, eine Begründung nachreichen?

Ganz grundsätzlich sieht man sich in der Marktverwaltung in einem Dilemma. Während man im Landratsamt davon ausgeht, dass die Erschließung der geplanten Anlage über die Dorf- und Emmeransstraße gesichert ist – hier wird vor allem auf die Gesamtzahl der Fahrten verwiesen –, nimmt das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) eine grundlegend andere Haltung ein. Dort wird das dauerhafte Überfahren des Gehweges als sehr kritisch gesehen.

Gerade das Thema der Straßenbreite ist keines, das in Eschelbach erst seit gestern auf der Agenda steht. Bereits 2007 hat man sich im Rahmen der Dorferneuerung speziell mit dem Thema der Straßenbreite auseinandergesetzt. Im Ergebnis standen am Ende ein Ausbau auf 4,75 Meter und der Erhalt des Dorfgrabens. Insgesamt wurde diese Maßnahme auch mit entsprechenden Zuschüssen staatlicherseits gefördert. In der aktuellen Stellungnahme der ALE sprechen die dortigen Fachleute davon, dass der Gehweg dafür ausgelegt ist, dauerhaft überfahren zu werden. Bei den Fahrzeugbreiten, die in der Landwirtschaft aber vorherrschen und die man ebenfalls Eschelbach findet, stellt sich die Frage, ob die Ausbaubreite ausreichend ist.

„Wir stehen hier vor zwei gegensätzlichen Aussagen“, so der Rathauschef und verwies damit auch auf die Stellungnahme des Landratsamtes, das im Überfahren des Gehweges kein Problem sieht. Zwei Behörden, zwei Meinungen. Genau dies wirft die Frage auf, wie man sich in Zukunft verhalten sollte. „Diese Frage ist nicht auf Eschelbach beschränkt“, so Machold weiter. Vielmehr sieht er darin eine ganz grundsätzliche Frage, die es zu klären gibt. Eine Ansicht, die auch die SPD beipflichtete: „Damals ist gemeinsam mit den Eschelbachern in der Dorferneuerung viel Positives bewegt worden, das jetzt durch die neue Entwicklung konterkariert würde“, so Marianne Strobl. So steht auch für sie fest, dass eben dieser Widerspruch gerichtlich geklärt werden soll. Wie Bürgermeister Jens Machold im Weiteren ausführte, geht es dabei nicht alleine um Eschelbach, sondern auch um künftige Vorhaben. Die behördliche Vorgaben und Fördergelder stehen aktuell im Gegensatz zum landwirtschaftlichen Alltag vieler Bauer und Maschinenbesitzer.

Mehrheitlich votierte der Wolnzacher Gemeinderat dafür, diese zentrale Frage in Mün-chen vom Verwaltungsgericht klären zu lassen. Lediglich die Räte Schlicht (SPD), Weichenrieder und Brummer (beide CSU) sprachen sich gegen einen solchen Schritt aus. Alois Brummer sah im Verfassen der Klagebegründung die „rote Linie“ überschrit-ten. Man solle nicht mit Steuergeldern eine Klage gegen eine Behörde finanzieren“, so seine Ansicht. Eine Ansicht, die Bürgermeister Machold nicht teilen konnte. „Die kom-munale Selbstverwaltung ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaftsord-nung, deshalb sind wir eben keine reinen Befehlsempfänger übergeordneter Behörden“, erklärte er. Gerade weil es widersprüchliche Aussagen zweier Behörden gibt, ist es nun zwingend notwendig, diese auch gerichtlich klären zu lassen.
 

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