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Pflegefall und nun?

(Wolnzach, hr)

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung eingeleitet. Es wurden zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument (NBA) in der Pflegeversicherung eingeführt. Die wesentlichste Änderung ist dabei die, dass bei dem Begutachtungsverfahren nicht mehr der Zeitaufwand im Vordergrund steht, den die Pflegeperson aufzubringen hat, sondern die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Weiterhin setzt das neue Begutachtungsverfahren an den noch vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen der pflegebedürftigen Personen an.

Was bedeutet die neue Reform aber konkret für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen? Was müssen die Personen, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen oder erst in Anspruch nehmen möchten, beachten?

Auf diese und weitere Fragen, die im Zusammenhang mit den Neuerungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen, gibt der Sozialpädagoge Thomas Dlugosch, von der Caritas-Fachstelle für pflegende Angehörige Rede und Antwort. Thomas Dlugosch referiert im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Nachbarschaftshilfe Wolnzach, zu der alle Mitglieder herzlich eingeladen sind.

Die Veranstaltung findet am 15.11.2017 im Katholischen Pfarrheim statt und beginnt um 19 Uhr. Anmeldungen sind unter 08441-808311 erbeten.
 

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