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Alles wieder auf Anfang bei Paarhallen-Bürgerbegehren

(Reichertshofen, rt)

 

Wegen eines mutmaßlichen Formfehlers ist das erst kürzlich dem Reichertshofener Bürgermeister übergebene Paarhalle-Bürgerbegehren mit beinahe 1 600 Unterschriften wohl ungültig. Nun wollen die Initiatoren erneut versuchen genügend Unterschriften für eine Sanierung der Paarhalle einzusammeln. Die Aufsichtsbehörde wird eine entsprechende Prüfung vornahmen.

„Demokratie ist nicht immer einfach, die Mitwirkung der Bürger ist an formale Regeln gebunden“, schreiben heute die Unterzeichner des Bürgerbegehrens, und zwar Karl Schweiger, Leo Hemm sowie der stellvertretende Landrat und ehemalige Reichertshofener Rathauschef Anton Westner (CSU), in einer Pressemitteilung. Darin teilen sie mit, dass der „Bürgerinitiative für die Generalsanierung der Paarhalle und gegen die Errichtung eines neuen Rathauses auf dem ‚Unteren Markt‘ in Reichertshofen“ ein Formfehler unterlaufen ist. Erst kürzlich wurden die Listen mit exakt 1 577 Unterschriften an Marktbürgermeister Michael Franken (JWU) übergeben.

Wie sich nun im Nachhinein laut Westner, Schweiger und Hemm herausstellte, ist folgendes passiert: Anstatt Unterschriftenlisten auszugeben, auf denen jeweils das Ansinnen des Bürgerbegehrens niedergeschrieben ist, teilten die Initiatoren zwei aneinandergeklammerte Blätter aus. Auf dem ersten Blatt war der Text des Bürgerbegehrens zu finden und das weitere Blatt enthielt die Felder für Name, Anschrift und Unterschrift.  „Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist das hintereinander klammern der Unterschriftenlisten nach dem Antrag und der Begründung des Begehrens unzulässig“, so die Pressemitteilung. „Wir werden, um einer Ablehnung zuvorzukommen, das eingereichte Bürgerbegehren zurückziehen“, wird erklärt und man wolle mit neuen Listen erneut starten.

Aufgefallen ist auch der Kommune, dass mit den Listen etwas nicht stimmt. Und die Mitarbeiter haben sogar noch eine weiteren Lapsus gefunden: „Die Verwaltung in Reichertshofen ist zum Ergebnis gekommen, dass bei dem Bürgerbegehren zwei schwere Formfehler vorliegen, die das Begehren unzulässig machen“, sagt Franken auf Nachfrage unserer Zeitung. „Und zwar ist zum einen die Unterschriftenliste falsch gestaltet - auf keiner einzigen Unterschriftenliste ist die Fragestellung vermerkt, es fehlt die Begründung des Begehrens und die Benennung der Vertreter. Außerdem sind mehr als drei Vertreter des Bürgerbegehrens genannt, auch das führt nach Artikel 18 a Absatz 4 der Gemeindeordnung zur Unzulässigkeit. Es dürfen nämlich nur bis zu drei Personen benannt werden.“

Die Gemeinde habe sich jetzt an die Aufsichtsbehörde am Landratsamt gewandt, „mit der Bitte um Prüfung unserer Rechtsauffassung.“ Der Marktgemeinderat habe, falls sich der Fehler bestätigt beziehungsweise die beiden Fehler bestätigen, unter diesen Voraussetzungen keine andere Möglichkeit als die Unzulässigkeit des Begehrens festzustellen.
Die Vertreter der Initiative sind nun guter Hoffnung, dass bei der erneuten Sammelaktion ausreichend viele Unterschriften zusammenkommen. „Da wir von der Richtigkeit unseres Anliegens überzeugt sind, lassen wir uns auch von formalen Kriterien nicht aufhalten“, schreiben Westner und Co.  „Dabei werden wir die förmlichen Vorschriften erfüllen und den Antrag dann nochmals einreichen. Der Antrag bleibt gleich, es geht lediglich darum, dass die Unterstützer auf einer neu formatierten Liste nochmals unterschreiben müssen. Wir, die Initiatoren, sind uns in der Sache einig. An den Grundvoraussetzungen der Anträge hat sich nichts geändert. Wir stehen nach wie vor zu unseren Zielen und Aussagen.“ Man bleibe daher bei der Absicht, dass über die Projektvorschläge in einem Bürgerentscheid abgestimmt werden solle. Neue Unterschriftenlisten wolle man in Kürze wieder in den Geschäften auslegen und zusätzlich Unterschriften auch von Haus zu Haus sammeln.
 

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