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Beschlüsse aus dem Bauausschuß

(Au/Hallertau, sia)

 

Auf der jüngsten Sitzung des öffentlichen Bauausschusses standen sechs Tagesordnungspunkte. Bis auf den Neubau eines Mehrfamilienhauses wurden alle Anträge genehmigt.


Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten, Carport und Stellplätzen an der Schlesischen Straße 9
Im Bebauungsplan „Hochfeld“ ist an dieser Stelle nur ein Einfamilienhaus in E-1 mit Garage vorgesehen, genau wie jetzt vorhanden. Um den Vorbescheid über das Vorhaben zu genehmigen wäre somit eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig. Von den erforderlichen zwölf Stellplätzen werden im südwestlichen Bereich des Grundstückes acht in einem Carport, sowie drei offene untergebracht und über eine Zufahrt erschlossen. Ein weiterer Stellplatz befindet sich an der Nordostgrenze, ebenso eine Abstellmöglichkeit für Fahrräder und Mülltonnen. Außerdem ist eine Garage geplant im Anschluss an das Gebäude und ein Spielplatz ist vorgesehen. Wir brauchen Wohnraum in der Ortsmitte, aber fünf Wohneinheiten hätten es vielleicht auch getan, so die Meinung von Michael Altmann dazu und Gerhard Stock sagte: Meines Erachtens fügt sich das Vorhaben nicht in die Umgebung ein, aber unsere Kompetenz gegenüber dem Landratsamt Freising hält sich eh in Grenzen. Ziel wäre es, etwas anderes zu finden als diese große Wohneinheit, so Bürgermeister Karl Ecker abschließend. Der Antrag auf Vorbescheid wurde mit 5:4 Gegenstimmen abgelehnt.


Antrag auf Baugenehmigung über den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, Pfarrpfründeweg 14; Antrag auf Baugenehmigung über den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, Im Bäckerfeld 56; Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines landwirtschaftlichen Gebäudes mit Austragswohnung, Königsgütler 5; Antrag auf Baugenehmigung einer Nutzungsänderung zum Einbau einer Praxis für Heilpädagogik in das bestehende Wohnhaus, Sindorf 26
Die Anträge wurden alle einstimmig genehmigt.


Antrag auf Baugenehmigung über den Neubau eines Zweifamilienhauses, Perlestraße 8, Rudertshausen
Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Zweifamilienhauses in U+E+1+DG. Die vier erforderlichen Stellplätze werden an der Nordgrenze des Grundstückes direkt entlang der Perlestraße im Bereich der jetzigen Zufahrt zu Haus Nummer 6 angeordnet, was aus verkehrstechnischer Sicht ungünstig erscheint, zumal von Norden kommend eine Verschwenkung der Straße nach rechts, sowie eine Grundstücksmauer die Sicht beeinträchtigt. Eine Verlegung der Stellplätze weiter in das Grundstück hinein mit nur einer Zufahrt ist aus Sicht der Verwaltung daher unbedingt erforderlich. Mit der Auflage, die Stellplätze zu verlegen wurde der Bauantrag mit einer Gegenstimme von Heiner Barth genehmigt.

 

 

 

 

 

 

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