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Im Bauausschuss "rauchten" die Köpfe

(Rohrbach, wk)

Die Tagesordnung des Rohrbacher Bauausschusses war eigentlich recht überschaubar, doch bei einigen Bauanträgen gingen die Ausschuss-Mitglieder in die Tiefe und hinterfragten Wünsche der Antragsteller und Vorschläge der Verwaltung, dabei ging es nicht darum, etwas abzulehnen, sondern um mehr Verständnis.


Problemlos abgehakt wurde ein Antrag auf Bau eines Doppelhauses mit je drei Wohneinheiten im Edenthalweg, obwohl die frühere Bauvoranfrage eigentlich nur zwei Wohneinheiten vorgesehen hatte. Doch im geplanten Bereich gab es keine Begrenzung und in der Nachbarschaft stehen ebenso größere Gebäude. Bei einem geplanten Anbau einer Doppelhaushälfte an ein bestehendes Gebäude in Fahlenbach gab es dagegen das Problem, dass vor der Garage der „Stauraum“ zur Straße hin eigentlich 6 Meter betragen muss, der Bauherr aber nur 5 Meter eingeplant hatte. Doch mit Nutzung des öffentlichen Grünstreifens, der Grundstück und Straße trennt und überfahren werden darf, um zur Garage zu gelangen, ließ sich das Problem lösen. Gemeinderat Hermann Rottmair bat um Ergänzung für den Überfahrtbereich um versickerungsfähige Pflasterung. Die Zufahrt soll der Bauwerber auf eigene Kosten herstellen.
Ein Diskussionspunkt war der Antrag eines Hauseigentümers aus dem Gebiet Moosäcker, eine Pergola anzubauen. Das „Problem“ dabei war, dass der Bebauungsplan auch für Garagen eine Dachneigung von 25° bis 42° vorsieht – Pergolen waren damals gar nicht das Thema – doch von der Verwaltung wurde gebeten, die Pergola mit einer Neigung von 6° zu genehmigen, was Gemeinderat Helmut Weich nicht ganz nachvollziehen konnte, er verstand die Logik nicht und fragte nach dem Sinn der Befreiung von den Regelungen des BPlanes. Er stimmte zwar dann doch zu, wie die anderen Mitglieder auch, fand das Ganze aber nicht nachvollziehbar.
Eine längere Diskussion entspann sich beim Antrag auf Bau einer großen Halle für ein Hopfenernte-Zentrum in der Nähe des Baugebietes Schelmengrund, obwohl das ein privilegiertes Vorhaben (Landwirtschaft) ist. Doch die Gemeinderäte forderten ausreichende Lärmschutzmaßnahmen, damit es später zu keinen Störungen Richtung Wohngebiet kommen kann. Außerdem sei neben dem möglichen Lärm auch bei der Belieferung mit Hopfen bei der Ernte durch schwere Fahrzeuge zu rechnen, deshalb wurde gefordert, die Zufahrt zur Ottersrieder Straße auf Kosten des Bauherrn zu verbreitern und auf die schweren Fahrzeuge auszulegen. Auch für das Oberflächenwasser der Halle und des leicht abschüssigen Geländes mussten Festsetzungen getroffen werden, damit das Wasser nicht in die Kanalisation und auf öffentlichen Grund fließt, sondern über eine Rückhalteeinrichtung gedrosselt in einen Graben abgeleitet wird. Diese Forderungen sollte das Landratsamt in den Baubescheid aufnehmen, wurde gefordert.
Wieder einfacher war der Antrag in Fahlenbach, ein Gebäude abzureißen und durch ein neues zu ersetzen. Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefaßt.
 

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