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Schulwegkostenerstattung nur noch bis Ende Oktober

(Mainburg/Kelheim, hal)

Eine Schulwegkostenerstattung für Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe ist nur noch bis Ende Oktober möglich. Anträge für verauslagte Tickets sind jetzt beim Landratsamt einzureichen. Tipps für Elftklässler an den im Schulwegkostenfreiheitsgesetz genannten Schulen gibt das Landratsamt wegen der Rückerstattung für das Schuljahr 13/14, die nur bis 31. Oktober möglich ist.

Eine Beförderung durch öffentliche oder private Verkehrsmittel ist notwendig, wenn der Schulweg in einer Richtung mehr als drei Kilometer beträgt und die Zurücklegung des Schulwegs auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenheiten und nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht zumutbar ist. Die von den Eltern hierfür verauslagten Schulwegkosten werden vom Landratsamt grundsätzlich am Ende eines Schuljahres auf Antrag mit Originalfahrkaten abgerechnet. Der Erstattungsantrag ist in den Sekretariaten der Schulen oder beim Landratsamt Kelheim an der Pforte und in den Außenstellen in Kelheim, Hemauer Strasse 48 (Zimmer 211 bis 213) sowie in Mainburg, Regensburger Straße 1, erhältlich. Erstattungsfähig sind die im Schuljahr 13/14 angefallenen Fahrtkosten, soweit sie die Familienbelastungsgrenze von 420 Euro überschritten haben. Anträge von Geschwistern sind zusammen einzureichen. Die Schulwegkosten für mehrere Kinder werden zusammengefasst, der Familienbelastungsbetrag wird nur einmal pro Familie abgezogen. Der über die Belastungsgrenze hinausgehende Betrag wird in voller Höhe rückerstattet, wenn der Unterhaltsleistende oder Schüler Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat.
 

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