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Neubestellung der Naturschutzwächter durch Landrat Dr. Faltermeier

(Mainburg/Kelheim, hal)

 

Am 16.12.2014 bestellte Landrat Dr. Hubert Faltermeier durch Aushändigung der Bestellungsurkunden die Naturschutzwächter am Landratsamt Kelheim für weitere drei Jahre befristet bis 31.12.2017. Der Einsatz einer Naturschutzwacht bei der unteren Naturschutzbehörde ist in Art. 49 Bayer. Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und in der Verordnung über die Naturschutzwacht gesetzlich verankert.

Bei der Ausübung der Tätigkeit als Naturschutzwächter handelt es sich um ein Ehrenamt. Im Landkreis Kelheim werden zukünftig Jakob Behringer, Lorenz Donauer, Peter Forstner, Martin Gabriel, Ludwig Gruber, Franziska Jäger, Hermann Kirchner, Dr. Birgit Kraus, Helmuth Meier, Albert Schäfer, Hans Senft sowie Norbert Thom als Naturschutzwächter tätig sein. Sie übten diese ehrenamtliche Tätigkeit bereits in der Vergangenheit aus.

Die Angehörigen der Naturschutzwacht haben ihre fachlichen Kenntnisse durch den Besuch eines dreiteiligen Ausbildungslehrganges bei der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege mit einer anschließenden Prüfung nachgewiesen. Mit einem zeitlichen Aufwand von mindestens zehn bzw. fünf Stunden im Monat erbringt jeder Naturschutzwächter eine wertvolle Hilfe für die Naturschutzbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Als personelle Verstärkung in der Natur gestalten sie das Verhältnis der Behörde zu den Bürgerinnen und Bürgern mit, wirken durch konkrete Aufklärung, Beratung und Information vor Ort und vermitteln allgemein Kenntnisse über die Zusammenhänge in der Natur. So trug die Beratungstätigkeit in der Vergangenheit z.B. im Bereich des Hornissenschutzes verstärkt dazu bei, unnötige Ängste der Bevölkerung vor diesen Insekten zu minimieren und das Verständnis dafür zu fördern.

Neben dem Gespräch mit den Bürgern überwachen die Naturschutzwächter jedoch auch die Einhaltung der Rechtsvorschriften und wirken mit, Verstöße zu Lasten der Natur zu verfolgen und zu ahnden. Dazu sind Mitglieder der Naturschutzwacht berechtigt, Personalien (Vor- und Zunamen, Wohnort und Wohnung, Beruf und Staatsangehörigkeit) festzustellen.

Ferner können Mitglieder der Naturschutzwacht Personen des Platzes verweisen, wenn beispielsweise durch das Betreten wertvolle Pflanzenbestände oder Brutstätten zerstört werden können. Bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Naturschutzrechtes können die Mitglieder der Naturschutzwacht außerdem die Sicherstellung von unberechtigt entnommenem Gut verlangen.

Auch die Mithilfe bei der Kontrolle von Naturschutzauflagen in Genehmigungsbescheiden, der Durchführung von Förderprogrammen, der Betreuung von Schutzgebieten, der Überwachung von Naturdenkmälern und Landschafts-bestandteilen, der Erfassung von Veränderungen in der Natur (z. B. „wilde“ Müllablagerungen) sowie bei Artenhilfsmaßnahmen gehört zum Tätigkeitsbereich eines Naturschutzwächters. Die Naturschutzwächter tragen bei Ausübung ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen und führen einen Dienstausweis mit sich, der auf Verlangen vorgezeigt wird.

 

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