Stadt verteidigt Vorkaufsrecht für bezahlbaren Wohnraum
(Mainburg, sh)Der Stadtrat hat für den Bereich „An der Brandhalle“ eine Vorkaufssatzung erlassen. Die städtebaulichen Maßnahmen, die die Stadt damit in Betracht zieht, zielen auf die Schaffung von Wohnraum für Personen ab, die sich auf dem freien Markt nicht ohne weiteres mit Wohnraum versorgen können. Bei einer Gegenstimme fassten die Ratsmitglieder den Beschluss, sich das Vorkaufsrecht für das genannte Gebiet zu sichern.
In dem Gebiet, für das sich Mainburg ihr Vorkaufsrecht gesichert hat, sind auch viele Hopfenhalle angesiedelt
Nachdem sich der Stadtrat hinter verschlossenen Türen mit den juristischen Tücken des Sachverhalts beschäftigt hatte, legte Rechtsanwalt Gerhard Spieß im späteren öffentlichen Teil alle wichtigen Details für die Beschlussfassung dar. Von einem sogenannten „Vorkaufsrecht“ macht eine Kommune bzw. Stadt immer dann Gebrauch, wenn sie „städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht“. Voraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechts ist, dass diese dem „Wohl der Allgemeinheit“ entspricht. In einem Vorkaufsrechtsbescheid muss die Stadt darlegen, dass der Erwerb des Grundstücks für die Umsetzung der städtebaulichen Maßnahmen notwendig ist.
Bei den beiden Grundstücken handle es sich um eine der wenigen Möglichkeiten, um eine Zufahrt auf die Freisinger Straße zu ermöglichen. Dies sei für die Binnenentwicklung des Gebiets von besonderer Bedeutung. Vor allem aber beabsichtigt die Stadt eine Neubebauung der Grundstücke für bezahlbaren Wohnraum. Das Areal zwischen der Freisinger Straße, der Straße zur Festwiese und der Straße an der Abens war und ist für die Kommune deshalb so attraktiv, weil sie ein enormes städtebauliches Potential bietet.
„Wir sollten uns die Chance nicht entgehen lassen“, unterstrich CSU Stadtrat Thomas Kastner. Zuspruch bekam er von der Freien Wähler Fraktion. Nicht zuletzt könne man durch die großräumige Umsetzung von Geschosswohnungsbau der bisherigen vorherrschenden Kleinteiligkeit entgegensetzen. Denn das sei einer der größten städtebaulichen Defizite Mainburgs, wie Konrad Pöppel (ÖDP) meinte. Nur der Liberale Dr. Michael Schöll wich vom gemeinsamen Grundtenor. Er hält die Option für einen „bedeutenden Eingriff in das Eigentumsrecht“. Mit dieser Meinung stand er am Schluss so ziemlich alleine da.
Mit Schreiben vom 19.06.2017 hat der Käufer eine Abfindungserklärung vorgelegt, da er der Auffassung ist, die von der Stadt gewollten städtebaulichen Maßnahmen selbst umsetzen zu können. Die Stadt Mainburg allerdings gab zu bedenken, dass neben dem Erwerb eines Korridors (10 m-Streifen), die ohnehin ins Eigentum der Stadt gehen müsse, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für die Allgemeinheit im vorhandenen Gebäude nicht in vollem Umfang realisiert werden kann.
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