Im Flächenschutz besteht dringender Handlungsbedarf
(Hohenwart, rt)
Der Schutz von wertvollen Naturflächen muss nach Ansicht der Grünen dringend verbessert werden. Der von der CSU propagierte Grundsatz „Freiwilligkeit statt Ordnungsrecht“ sei im Bereich Naturschutz krachend gescheitert, dieser Ansicht ist auch die Grünen-Bundestagskandidatin Kerstin Schnapp. Bayern brauche, auch um seiner internationalen Verantwortung gerecht zu werden, mehr Schutzgebiete. Wie erschreckend der Flächenverlust ist, machte sie unlängst am Beispiel des Paar-Schutzgebietes deutlich.
Mehr Forschung im Naturschutz um die erschreckenden Wissenslücken zu stopfen sei nötig, um wichtige Instrumente wie etwa die Biotopkartierung oder die Roten Listen der bedrohten Arten schleunigst fortzuschreiben und auf den neuesten Stand zu bringen, meint Schnapp. Beim Gebietsschutz sehe es teilweise dramatisch aus. Das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet "Paar" zählt mit einer Gesamtgröße von rund 3.000 Hektar zu den größeren Natura-2000-Gebieten Bayerns. „Dem Standarddatenerhebungsbogen nach, gab es an der Paar 558 Hektar Flachlandmähwiesen, davon sind gemäß dem aktuellen Managementplan nur noch 18,5 Hektar übriggeblieben.“ Bei den Pfeifengraswiesen sehe es kaum besser aus, da sind von ursprünglich 34 Hektar nur noch ein halber Hektar übrig.
In Bayern gibt es rund 80.000 Tierarten. Nur für etwa 30 Prozent davon gibt es genügend Erkenntnisse, dass eine Beurteilung im Sinne der gültigen Roten Listen möglich ist. Davon wiederum sind mehr als 40 Prozent gefährdet, teilte vor geraumer Zeit das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit. Über 70 Prozent der Arten wissen selbst Fachleute praktisch nichts. 95 Prozent der gültigen Roten Listen gefährdeter Tiere in Bayern stammen aus dem Jahr 2003, eine Neubewertung ist deshalb längst überfällig. Aus dem Landesamt für Umwelt heißt es, dass sich der 2003 beschrieben Negativtrend verstärkt habe. Die neue Rote Liste der Vögel in Bayern aus dem Jahr 2016 stuft nur noch 46 Prozent der Arten als ungefährdet ein. Erschreckend ist, dass sich zunehmend auch ehemals häufige Arten auf der Roten Liste wiederfinden, wie etwa der Kiebitz oder das Rebhuhn. Längst bekannt sind auch die Hauptursachen für den Artenschwund: Vernichtung und Verschlechterung der Lebensräume, intensive Landwirtschaft, Flächenverbrauch, Landschaftszersiedelung, Verkehr, Klimawandel.
Die Staatsregierung beschränkt sich nach Ansicht der Grünen auf wortreiche Absichtserklärungen und immer wenn es konkret werden könnte, lehne sie jeden Vorschlag ab und beschließe das Gegenteil. Auf die Frage, ob es in Bayern ähnliche Untersuchungen zur Insektenbiomasse wie in Nordrhein-Westfalen gibt (Dort hat die Insektenbiomasse in den letzten 30 Jahren um bis zu 80 Prozent abgenommen) lautete die Antwort der Staatsregierung auf eine entsprechende Anfrage im Landtag: „Bislang gibt es in Bayern keine systematischen Untersuchungen zur Entwicklung der Biomasse an Insekten.“ Selbst die Gefährdungsursachen für den eingeräumten Rückgang bei den Insekten könne die Staatsregierung laut der Grünen nur vage beantworten: „Eine nähere Quantifizierung der Bedeutung der verschiedenen Gefährdungsfaktoren für den Rückgang der Insektenfauna ist nicht möglich. Die Ursachen sind vielschichtig. Im Wesentlichen sind die durch den Nutzungs- und Landschaftswandel bedingten Lebensraumverluste für die Rückgänge verantwortlich.“
Auch die bayernweite Biotopkartierung – einst ein Flaggschiff des bayerischen Naturschutzes - kommt nicht voran. Das bayerische Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) wurde in den 1990er Jahren erstellt. Es soll die Darstellung und Bewertung der unter dem Gesichtspunkt des Arten- und Biotopschutzes bedeutsamen Populationen, Lebensgemeinschaften und Biotope wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der in ihrem Bestand gefährdeten Arten und Lebensräume, und die zu deren Schutz, Pflege und Entwicklung erforderlichen Ziele und Maßnahmen sowie Wege zu ihrer Verwirklichung enthalten. Für jeden bayerischen Landkreis wurden mehrere Bände erstellt. Leider war die Staatsregierung nicht in der Lage, die notwendige Fortschreibung sich zu stellen.
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