Zwanzig Euro für die Sau
(Pfaffenhofen / München , rt)Für den Abschuss von Wildschwein-Frischlingen gibt es bald eine Prämie vom Staat. Foto: Alfred Raths
Bei Landwirten, die Schweinehaltung betreiben, aber auch den Jägern geht die Angst vor der Afrikanischen Schweinepest um. Die Krankheit steht in Polen und Tschechien sozusagen bereits vor der Stalltüre. Als Anreiz zur präventiven Seuchenbekämpfung hat die Bayerische Staatsregierung auf Vorschlag des Landtags deshalb jüngst beschlossen, Privatjägern einen finanziellen Anreiz in Höhe von 20 Euro für den Abschuss von bestimmten, nach Alter und Geschlecht ausgewählten Wildschweinen zu zahlen.
„Von den baltischen Staaten und Osteuropa aus breitet sich die Afrikanische Schweinepest im Moment weiter aus. In der Nähe von Warschau wurde der Erreger bereits bei vierzig verendeten Wildschweinen festgestellt. In Tschechien gelingt es derweil dank massiver Eingriffe in den Wildschweinbestand die Seuche einzudämmen“, heißt es vom Bayerischen Bauernverband (BBV). Um zu verhindern, dass sich die Schweinepest weiter ausbreite, sei eine intensive und konsequente Bejagung von Wildschweinen von zentraler Bedeutung.
Das Virus ist zwar für den Menschen ungefährlich, doch kann es sich auch über längere Zeit in Lebensmitteln halten und wirkt sich auf Haus- und Wildschweine innerhalb einer Woche nach deren Ansteckung meist tödlich auf die betroffenen Tiere aus. Einen Impfstoff gibt es nicht. Dass die Weiterverbreitung der Afrikanischen Schweinepest durch Wildschweine erfolgt, wie vom BBV befürchtet, dem Widerspricht der Präsident des Bayerischen Jagdverbands (BJV). Professor Jürgen Vocke sagt: „Die Angst, die Seuche könne durch wandernde Wildschweine eingeschleppt werden, ist unbegründet.“ Infizierte Wildschweine in der freien Natur könnten keine größeren Strecken mehr zurücklegen. Sie erkrankten sehr schnell und heftig, würden immobil und seien in der Regel wenige Tage nach der Ansteckung tot.
Todbringender Fernverkehr
Weitgehend einig sind sich die beiden Verbände darin, dass die Virusverbreitung begünstigt wird durch mangelnde Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln aus Schweinefleisch, etwa durch LKW-Fahrer, Touristen, aber auch Saisonarbeitskräfte aus Osteuropa. Ansteckungsherde könnten auch mangelhaft gereinigte Schlachttiertransporter sein. „Dieser Kabinettsbeschluss war notwendig und ist ein wichtiger weiterer Schritt in der Seuchenvorsorge“, so Bauernpräsident Walter Heidl. „Außerdem rufe ich die bayerischen Jäger auf, die Abschusszahlen beim Schwarzwildabschuss nun deutlich zu erhöhen.“ Um dieses Ziel zu erreichen, sei die flächendeckende Umsetzung der amtlichen Richtlinien zur Reduzierung der Schwarzwildbestände und des Maßnahmenpakets des bayerischen Landwirtschaftsministeriums entscheidend. „Die Verantwortung hierfür tragen die Behörden und Jäger. Wir Landwirte unterstützen die Jäger aber tatkräftig dabei“, so Heidl.
Jagdverband fordert mehr finanzielle Unterstützung
Der BJV findet die Prämie zwar gut, setzt sich aber für noch mehr finanzielle Entlastung der Jäger ein. „Damit wird den Jägern wenigstens ansatzweise ein Teil der Kosten zurückerstattet, die in Form von Gebühren rund um die Bejagung anfallen und mit dem Verkauf des Wildbrets nicht im Geringsten gedeckt werden“, meint Vocke. Die Verkehrssicherung bei Drückjagden sei jedoch weiterhin gebührenpflichtig, „und auch beim kleinsten Frischling fallen Kosten im zweistelligen Bereich für die Trichinenuntersuchung und die Untersuchung auf Radio-Cäsium an.“ Der Interessenverband der Jäger fordert die komplette Übernahme der Trichinenuntersuchungsgebühren, die Einrichtung von Konfiskat-Stellen bayernweit, die Erleichterung von Verkehrssicherungsmaßnahmen und die Unterstützung des Schwarzwildmonitoring-Systems „BJVdigital“.
Erfolgreiche Wildschweinbejagung funktioniere überdies nur, meint Vocke, wenn die Schweine für den Jäger auch sichtbar seien. „Wer große Felder bis zum Waldrand oder bis direkt an den Straßenrand bestellt, verhindert die erfolgreiche Bejagung. Deshalb brauchen wir Bejagungsschneisen. Da sind auch und gerade die Landwirte gefordert. Auch sie müssen ihren Beitrag leisten. Mit dem bloßen Ruf nach bundesrechtlich verbotenen und strafbewehrten Hilfsmitteln oder brutalen, tierschutzproblematischen Methoden, ist noch kein zusätzliches Wildschwein zur Strecke gekommen. Die Land- und Forstwirte müssen tatsächlich in Vorleistung gehen.“ Nur dann könnten die bayerischen Jäger noch erfolgreicher sein.
1,5 Millionen Euro Abschuss-Prämie
„Insgesamt stehen bis Ende 2018 für das Anreizprogramm 1,5 Millionen Euro zur Verfügung“, so ein Sprecher des Umweltministeriums. Derzeit gebe es jedoch noch keine konkreten Richtlinien zur neuen Prämie für geschossene Wildschweine. Diese würden wahrscheinlich erst Anfang der kommenden Jahres vorliegen. Dann soll es die Prämie geben für alle von Privatjägern geschossenen „Frischlinge, Überläuferbachen (jägersprachlich weibliche Wildschweine nach der Frischlingszeit bis zum 31. März des auf die Geburt folgenden Jahres) und Bachen (jägersprachlich ein weibliches Wildschwein), die für die Aufzucht der Jungtiere nicht notwendig sind“, so die Definition aus dem Umweltministerium. Nicht eindeutig geklärt ist bislang auch das Procedere bis zur Prämienauszahlung: ob etwa die Veterinärbehörde oder das örtliche Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Proben entgegennimmt und ob die Prämienauszahlung vom Bayerischen Jagdverband (BJV) erledigt wird.
Verendete Wildschweine melden
Es könnte freilich ähnlich laufen wie seit Oktober die Probenprämie bei nicht durch Schussabgabe verendet aufgefundenen Wildschweinen. Etwa Organproben oder Bluttupfer von jenen Tieren können durch den Jagdausübungsberechtigten im Kreis Pfaffenhofen zum Veterinäramt gebracht werden. Auf dem vom Bayerischen Jagdverband zur Verfügung gestellten Erstattungsantrag bescheinigt würde privaten Jägern die Abgabe der Probe. Sie müssten versichern, dass sie von einem tot aufgefundenen Wildschwein stammt, heißt es aus der Kreisbehörde. Überdies müsse der Fundort dokumentiert sein. Der BJV übernimmt nach einer Plausibilitätsprüfung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die Auszahlung an die einzelnen Antragsteller. „Bisher wurde dem Veterinäramt Pfaffenhofen noch keine Probe zur Bestätigung vorgelegt“, sagt ein Landratsamtssprecher.
Service für Landwirte und Jäger:
Der Einsendeschein für verendet aufgefundene Wildschweine ist unter anderem auf der Homepage der Jägervereinigung Pfaffenhofen unter http://www.jagd-bayern.de/uploads/media/Einsendeschein_ASP-Monitoring.pdf zu finden. Unter der Adresse http://www.paf-jagd.de/wildbret-hygiene gibt es für Jäger auch weitere Informationen und Unterlagen. Ein Merkblatt zum Thema Schweinepest gibt es beim BBV unter der Internetadresse: https://media.repro-mayr.de/43/710443.pdf
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