Imme mehr abgelehnte Asylbewerber bleiben im Landkreis
(Pfaffenhofen, hal/rt)
Das Landratsamt Pfaffenhofen legte heute Zahlen zu hier lebenden Ausländern und Schulversäumnissen vor. In beiden Fällen zeichnet sich ein Rückgang ab. Jedoch gibt es mittlerweile deutlich mehr abgelehnte Asylbewerber, die weiterhin hier wohnen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2017 lebten im Landkreis Pfaffenhofen insgesamt 13.267 Ausländer aus 134 Nationen. Wie die Ausländerbehörde mitteilt, bedeutet dies einen Rückgang um genau 100 Personen gegenüber dem Vorjahr. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung des Landkreises betrug zum Jahresende 10,61 Prozent (Vorjahr: 10,77 Prozent). Die meisten Bewohner kommen aus Rumänien (1.611), der Türkei (1.610 Personen) und aus Polen (1.454) gefolgt von Bulgarien, Ungarn, Italien, der Kosovo und Österreich.
491 Personen befinden sich derzeit im Landkreis, bei denen das Asylverfahren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge negativ entschieden wurde. Die Zahl der abgelehnten Asylbewerber hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdreifacht, denn da zählte man noch lediglich 175. In fast allen Fällen wurden gegen den abschlägigen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht eingereicht oder es findet eine Reisefähigkeitsüberprüfung anhand von fachärztlichen Gutachten statt. Bei 45 Personen wurde das Asylverfahren verwaltungsgerichtlich unanfechtbar negativ abgeschlossen. Die Rückführung in die jeweiligen Heimatländer wird oftmals durch die fehlenden heimatstaatlichen Dokumente erschwert. In sieben Fällen kann von einer Aufenthaltsbeendigung abgesehen werden, da sich die Personen in einem Ausbildungsverhältnis befinden und eine sogenannte Ausbildungsduldung erteilt wurde.
In den dezentralen Unterkünften im Landkreis befanden sich zum Jahresende 989 (Vorjahr: 1.316) Personen. Insgesamt 160 Personen (2016: 354), hauptsächlich aus Afghanistan und Syrien stammend, haben 2017 ein Bleiberecht bekommen - entweder durch Asylanerkennung, Flüchtlingsschutz oder auf Grund sonstiger Schutzrechte.
Im Wege der Einbürgerung erhielten letztes Jahr 122 Ausländer (Vorjahr: 120) die deutsche Staatsangehörigkeit. Im Geburtserwerb haben 64 Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu ihrer Heimatstaatsangehörigkeit erworben. Diese im Inland geborenen Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit haben die Option, mit Vollendung des 21. Lebensjahres die doppelte Staatsangehörigkeit zu behalten, sofern sie acht Jahre Inlandsaufenthalt nachweisen können oder ein deutscher Schul- oder Berufsabschluss vorliegt.
Mit Inkrafttreten der Integrationskursverordnung 2005 werden Ausländer, die neu ins Bundesgebiet einreisen und deren Aufenthalt auf Dauer angelegt ist, zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen. Zudem werden schon seit längerem in Deutschland aufenthaltsberechtigte Ausländer mit erkennbar hohem Integrationsbedarf oder Sozialleistungsbezieher mit geringen Sprachkenntnissen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Im Jahr 2017 sind dazu 208 Verpflichtungen ausgesprochen worden, 2016 waren es 332. Sanktionsmaßnahmen waren wegen fehlender Mitwirkung in 19 Fällen notwendig.
„Die sogenannte Reichsbürgerbewegung hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde auch 2017 wieder sehr beschäftigt. Der bei deren Anhängern beliebte Staatsangehörigkeitsausweis wurde im Jahr 2017 18 mal (2016: 36 Mal) ausgestellt“, heißt es ergänzend aus der Kreisbehörde.
Zahlenmaterial gibt es aber auch aus der Kommunalaufsicht am Landratsamt. Diese hat im vergangenen Jahr insgesamt 130 Bußgeldbescheide wegen Schulversäumnissen erlassen. „Das sind 42 weniger als im Jahr 2016. Von den 130 Bescheiden ergingen 88 an die Schüler selbst, 42 wurden den Erziehungsberechtigten zugestellt", so Heinz Taglieber, Leiter der Kommunalaufsicht. Betroffen waren 71 Berufsschüler, 54 Mittelschüler, zwei Berufsoberschüler und drei Grundschüler. Von den 88 Schülern waren 64 männlich und 24 weiblich. 57 Prozent haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, 43 Prozent sind deutsche Schüler. Insgesamt wurden rund 15.000 Euro an Bußgeldern festgesetzt.
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