Ausgleichsflächen werden immer wichtiger
(Aiglsbach, hal/sh)Auf diesem Streifen wird die Gemeinde Aiglsbach demnächst eine Ausgleichsfläche anlegen. Dazu muss der Erdhaufen beseitigt werden. Die Birken auf der rechten Seite bilden ein Biotop und stehen unter besonderem Schutz.
Nicht jedem scheint klar zu sein, wie Ausgleichsflächen zu behandeln sind bzw. was durch den Umgang mit ihnen möglich ist. Bei Eingriffen in das Landschaftsbild, z.B. durch Siedlungen oder Gewerbe, müssen an einer anderen Stelle neue Biotope geschaffen werden, als Ausgleich. So plant auch die Gemeinde Aiglsbach demnächst die Anlegung einer solchen Ausgleichsfläche.
Die Eingriffsregelung (auch Eingriffs-Ausgleichs-Regelung) ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das in der „Normal-Landschaft“ greift. Im Regelfall müssen Ausgleichsflächen dann begonnen werden, wenn ein nachhaltiger Eingriff in die Landschaft bzw. den Naturhaushalt erfolgt. Zum Beispiel durch den Bau von Gewerbe, Siedlungen oder Straßen. Die Flächen, so erläutert die Untere Naturschutzbehörde, müssen dauerhaft erhalten bleiben, wenn auch die Eingriffe dauerhaft sind, was bei Siedlungen, Gewerbegebieten etc. der Fall ist.
Im Idealfall würde man für jeden neu versiegelten Quadratmeter an anderer Stelle eine gleich große Fläche entsiegeln, also der Natur wieder zurückgeben. Da das aber nicht geht, kommt es auf den qualitativen Ausgleich an. Die Arten von Ausgleichsflächen sind divers: Vom Naherholungsraum bis zum hochwertigen Biotop mit Hecken und Feldgehölzen, bis hin zur Schaffung von Gewässern und Pufferstreifen ist vieles denkbar.
Selbst landwirtschaftlich können Ausgleichsflächen genutzt werden, „da sie diese vielfältiger und abwechslungsreicher machen“, betont die Untere Naturschutzbehörde. Eine Bepflanzung in Form von blütenreichen Wiesen und Streuobstwiesen bereichert den Naherholungsraum. Bauamtsleiter Hans Strauß von der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, der mit der Einhaltung der Ausgleichsflächen befasst ist, betont, dass es sogar erwünscht ist, dass diese Flächen dem Menschen nützen. „Kinder dürfen darauf spielen, Spaziergänger dürfen durchlaufen, aber freilich sollten Hunde in Brutzeiten von Vögeln an die Leine genommen werden“, sagt Strauß.
Angrenzende Grundstückseigentümer ignorieren jedoch oftmals die gesetzlichen Vorgaben. Gemäß der Regelung für Ausgleichsflächen ist die Errichtungen von Einzäunungen, das Ausbringen von Dünger und Pestiziden oder zweckwidrige Nutzungen wie Umackern unzulässig. Eigenmächtige Bepflanzungen oder Abholzung – wie es bereits in der Gemeinde Elsendorf der Fall war – gleichen fast schon einem Frevel.
Gemeinden können auch das Prinzip des sogenannten „Ökokontos“ nutzen. Das bedeutet, dass Ausgleichsflächen schon im Vorgriff erworben und gepflegt werden. An erster Stelle steht aber trotzdem das Vermeidungsprinzip, so die Naturschutzbehörde. Als Vermeidungsmaßnahme schlägt die Behörde beispielsweise eine ausreichend breite und naturnahe Eingrünung bei Baugebieten vor.
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