Manching und die PFC-Problematik
(Manching, hr)Manching – genauer gesagt Lindach und Westenhausen blicken derzeit in einen Abgrund. Es ist die Kontamination mit PFC (per- und polyfluorierte Chemikalien), die die Menschen nicht nur verunsichert, sondern auch wirtschaftliche Existenzen von Landwirten bedroht. Wann mit einer Lösung zu rechnen ist, das ist derzeit noch ungewiss. Klar ist: Bis Ende August muss die Bundeswehr ihr Gutachten vorlegen, dann werden die weiteren Schritte folgen.
Die Emotionen bei den Bürgern sind entsprechend aufgewühlt. Vor allem der Landwirt Peter Plank, er ist Sprecher einer entsprechenden Interessengemeinschaft, stellt sich im Rahmen der festgestellten Kontamination die Frage nach der wirtschaftlichen Existenz. „Für uns ist es wichtig, unsere Felder auch zu bewässern “, erklärt der Landwirt. Es ist jedoch aufgrund des derzeitigen PFC-Eintrags ins Grundwasser mehr als fraglich, ob die Landwirte eine weitere Genehmigung zur Wasserentnahme bekommen. „Wir sprechen hier bei Trockenheit von Ernteeinbußen von bis zu 30 Prozent“, führt Plank an.
Wie soll es in den beiden Ortsteilen von Manching weitergehen, denn die vom Landratsamt erlassene Allgemeinverfügung besagt, dass das Grund- und Oberflächenwasser zunächst bis 2032 nicht benutzt werden darf. Ob Landwirtschaft, Hausbau oder das private Gemüsebeet – alles steht derzeit unter dem Verdacht, mit PFC belastet zu sein. „Wir vermissen die Nähe, die Information, vielleicht in einem Brief an alle Haushalte“, beklagt Doris Schmidt. Sie ist die Sprecherin einer entsprechenden Bürgerinitiative.
Grundsätzlich fühlen sich die Westenhausener und Lindacher gerade in Sachen Militärflugplatz wie vor den Kopf gestoßen. „Warum dürfen wir das Wasser aus unseren Brunnen nicht mehr verwenden, während der Flughafen weiterhin kontaminiertes Wasser einleitet?“ Eine zentrale Frage. Markus Käser (SPD-Kreisrat) hat darauf eine sehr einfache Antwort. Das Landratsamt solle es der Bundeswehr untersagen.
Eine populäre, eine griffige Aussage vor allem in Wahlkampfzeiten. Doch so einfach und einleuchtend, wie dies auf den ersten Blick erscheint, ist sein Vorschlag auf den zweiten Blick dann doch nicht. „Dieses Anliegen ist uns von den Westenhauser Bürgern angetragen worden“, erklärte Landrat Martin Wolf (CSU). Einen entsprechenden Schritt sieht er im Augenblick äußerst kontraproduktiv. „Ein solcher Vorstoß würde den Gesprächsfaden zerschneiden und das Problem auf eine juristische Ebene heben“, so der Landrat weiter. Die Erfolgsaussichten vor Gericht bewertete er aber gerade, weil es bislang noch keine Untersuchungsergebnisse gibt, als gering.
Die Sorgen und Nöte der Manchinger kann Wolf alle nachvollziehen. „Es geht um die Gesundheit, und die Rechtssicherheit der Menschen in Lindach und Westenhausen.“ Mit der eingeschlagenen Richtung sieht man sich auf dem richtigen Weg. Vor allem die bislang stattgefundenen Gespräche mit der Bundeswehr und den zuständigen Fachstellen bewertete Wolf als sehr konstruktiv. Bis Ende August soll ein entsprechendes Gutachten vorliegen. Im Anschluss werden die Ergebnisse, wie Landrat Wolf bestätigte, in einer Bürgerversammlung vorgestellt.
„Manching ist hier beileibe kein Einzelfall“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Erich Irlstofer (CSU). Es ist ein bundesweites Problem, denn Löschschaum mit PFC wurde an allen Militärflugplätzen verwendet. Gleichwohl bestätigte Irtlstorfer, in Manching seien die Untersuchungen am Weitesten.
Für die zentralste Frage konnte der Bundespolitiker mit keiner befriedigenden Antwort für die Westenhausener und Lindacher aufwarten. Es geht um die Entschädigungs- beziehungsweise um die Ausgleichszahlungen. „Hinsichtlich einer Entschädigung betroffener Dritter gilt grundsätzlich, dass die Bundesrepublik Deutschland Entschädigungszahlungen leistet, soweit sie wegen schuldhafter Amtspflichtverletzungen oder im Rahmen der Gefährdungshaftung für entstandene Schäden einzustehen hat. Nach derzeitiger Bewertung bestehen jedoch keine Ansprüche betroffener Dritter auf Schadenersatz. Gleichwohl wird die Bundeswehr jede an sie gerichtete Schadensersatzforderung im Einzelfall dahin gehend prüfen, ob nicht gegebenenfalls doch ein Anspruch besteht. Pauschale Schadensersatzzahlungen sind nicht vorgesehen“, so der parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium Thomas Silberhorn in einem Schreiben an seinen Bundestagskollegen Dieter Janecek (Grüne).
Eine Aussage, mit der niemand zufrieden sein kann, denn zusätzlich steht noch die Verjährung der Ansprüche Ende des Jahres im Raum. „Der Bund als Verursacher muss auch für die Kosten der Schäden aufkommen“, so Irlstorfer. Aus seiner Sicht braucht es seitens der Bundesregierung in diesem Fall einen Verzicht auf die Verjährung. „Sollte dies nicht möglich sein, dann muss es einen Fond geben, der finanziell so ausgestattet ist, dass auch die Spätfolgen dieser Kontamination reguliert werden können.“ Eines machte er am Ende auch mit Nachdruck deutlich: „Es ist ein komplexes Problem, aber wir brauchen für die Menschen eine faire und tragfähige Lösung.“
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