BGW/Grüne für neue Plakatverordnung
(Wolnzach, lt)Der Bebauungsplan für den Posthof bekam in der letzten Gemeinderatssitzung noch einen schönheitschirurgischen Eingriff. Ebenso an die Optik der Marktgemeinde dachte die Ausschussgemeinschaft von BGW und Grünen, als sie einen Antrag zur Regelung wahlpolitischer Werbung und Anschläge stellte.
Die Dachfarben in der zukünftigen Posthofbebauung werden, wie das Landratsamt vorschlug, nicht auf ziegel- und naturrot beschränkt, und für den Fall, dass der Biergarten hinter dem Bräustüberl aufgelöst wird, erbat sich der Eigentümer Spaten-Brauerei die Option, diese Fläche dann bebauen zu dürfen, was das Gremium einstimmig befürwortete.
Auch die Biogasanlage in Eschelbach befand sich auf der Tagesordnung. Der Betreiber hatte eine Erhöhung der elektrischen Leistung auf 0,68 MW beantragt, was mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht vereinbar war. Der Gemeinderat stimmte dem vereinfachten Änderungsverfahren zu. Allerdings solle die Änderung erst in Kraft treten, wenn ein Gutachten der Immissionsbehörde des Landratsamtes die Unbedenklichkeit dieser Anlage bestätigt. Leider, erklärte Bürgermeister Jens Machold, könne das Landratsamt ohne Einleitung des Änderungsverfahrens seitens der Gemeinde nicht aktiv werden; sonst hätte man die immissionsschutzrechtliche Genehmigung selbstverständlich im Vorfeld bereits eingeholt.
Für Diskussion sorgte der Antrag der Ausschussgemeinschaft BGW/Grüne, die GR Willi Kling (Grüne) dem Gremium vortrug. Zum Schutze des Orts- und Landschaftsbildes könnte nach ihren Vorstellungen die Art und Weise der Anbringung wahlpolitischer Werbung, insbesondere Plakate, Tafeln und Anschläge, im Gebiet der Marktgemeinde neu geregelt werden. Im Wesentlichen ginge es darum, dem zum Beispiel vor Kommunalwahlen auftretenden „Wildwuchs“ der wahllos, also nicht ordnungsgemäß aufgestellten Plakatständer entgegen zu treten. Gemäß dem Antrag sollen bei Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden spezielle Plakatwände aufgestellt werden, auf denen ausschließlich die Veröffentlichungen der Parteien und Gruppierungen zu erfolgen haben.
Wenn mehr Parteien einen Anschlag beantragen als Flächen zur Verfügung stehen, dürfen die entsprechenden Plakate auf Plakatständern bis zu einer Größe von DIN A1 angebracht werden – allerdings nur in unmittelbarer Nähe zu den offiziell ausgewiesenen Flächen. Wenn allerdings keine speziellen Plakatwände aufgestellt werden, solle auf einen Zeitraum von vier Wochen vor dem entsprechenden Wahltermin beschränkt das Aufstellen der Plakatständer auch außerhalb der vorgesehenen Plakatständer gestattet sein.
Dass diese neue Verordnung nur Sinn mache, wenn die Einhaltung streng kontrolliert werde, stellte Bürgermeister Jens Machold nach den Ausführungen Klings fest und sah insofern einen steigenden Bürokratie- und Kostenaufwand auf die Gemeinde zukommen. Im Übrigen finde er nicht, dass die Marktgemeinde vor Wahlen „plakattechnisch“ überlastet war. GR Alois Siegmund (FW) könnte sich mit dem Vorschlag erwärmen, wenn darin auch die Plakataktionen privater Veranstalter mit einbezogen seien. GR Max Wallner (BGW) entgegnete, der Antrag beziehe sich nur auf politische Wahlen, und erläuterte, dass dann auch zum Beispiel Rollstuhlfahrer durch Plakatständer auf Gehwegen nicht mehr behindert würden. Bürgermeister Machold wies darauf hin, dass solche Plakate schon in der Vergangenheit „kostenpflichtig“ entfernt wurden und dies auch in Zukunft so geschehen werde. GR Steffi Breitner (CSU) äußerte Zweifel, dass in den Ortsteilen überhaupt entsprechende Flächen für die Plakatständer gefunden werden könnten.
GR Martin Stockmaier (FW) schlug vor, sich Gedanken zu machen und mit den Vereinen zu sprechen, ob sie dies „grundsätzlich überhaupt wollen“. Plakatwände halte er, so führte GR Josef Seidl aus, „für einen Unsinn“, und schlug vor, an Gruppierungen und Parteien zu appellieren, nicht so unkontrolliert zu plakatieren.
GR Willi Kling zeigte sich verwundert darüber, dass hier das Kostenargument ins Feld geführt werde. Schließlich müsse auch die bestehende Satzung durchgesetzt werden, und GR Matthias Boeck (FDP) brachte seine Ablehnung des Antrags auf den Punkt: „Ich als Liberaler kann so einer Einschränkung nicht zustimmen“. So wurde der Antrag der Ausschussgemeinschaft BGW/Grüne vom Gremium mit den Gegenstimmen der GR Werner Hammerschmid (SPD), Willi Kling (Grüne) und Max Wallner (BGW) abgelehnt.
Der Bericht der Feuerwehr (GR Hammerschmid) für Juni 2008: 5 Brandeinsätze, 13 technische Hilfeleistungen, 4 Fehlalarme.
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