Genaue Datenermittlung bei Abwassergebühren
(Wolnzach, lot)
Der Gemeinderat hatte bereits im letzten Jahr das Gebietszonenmodell verworfen und sich für die flurstücksgenaue Ermittlung der Abwassergebühren entschieden. Nun ging es darum, die Einzelheiten der Satzungsbestimmungen festzulegen. Dagmar Suchowski vom beauftragten Planungsbüro Schneider&Zajontz stellte dem Gemeinderat die weitere Vorgehensweise vor. In Zukunft muss laut Verwaltungsgerichts-Entscheidung bei der Berechnung der Abwassergebühr getrennt werden zwischen Wasserverbrauch (gemäß Wasserbezug) und Regenwassergebühr. Die zukünftige Abwassergebühr berechnet sich zu 80% aus dem Wasserverbrauch und zu 20% aus der Regenwasserableitung, und die Berechnung dieser 20% war Top-Thema in der gestrigen Sitzung. Die Grundidee dieses Modells ist, so Dagmar Suchowski, dass Grundstücke, auf denen viel oder das ganze Regenwasser versickere, günstiger veranlagt werden als komplett versiegelte Flächen. Dies könne und solle auch dazu führen, dass Grundstückseigentümer darauf achten, auf ihren Flächen möglichst wenig versiegelte Flächen zu haben und so möglichst wenig Regenwasser in die Kanalisation leiten. |
Die entsprechenden Daten werden mittels Fragebogen-Aktion bei den Grundstückseigentümern eingeholt. Nun aber müsse der Gemeinderat erst die Parameter festlegen, mit denen die einzelnen Grundstücksflächen belastet werden. Gepflasterte Flächen und Dächer schlagen mit dem Faktor 1,0 zu Buche, weil hier das Regenwasser komplett in die Kanalisation geleitet wird. Schwierig wurde es bei der Differenzierung von „festem“ Kiesbelag und „lockerem“ Kiesbelag, für die Dagmar Suchowski die Faktoren 0,8 bzw. 0,6 vorschlug. Für die Gemeinderäte stellten sich hier die ersten kritischen Fragen: Wer überprüft die Richtigkeit der angegeben Daten, und was genau definiert einen „lockeren“ oder „festen“ Kiesbelag? Wie veranschlagt man eine Zisterne, deren Wasser komplett zum Gießen verwendet wird oder im Garten versickert, im Verhältnis zu einer Zisterne mit Überlauf in die Kanalisation oder mit Brauchwasserverwendung? |
Nach angeregter Diskussion legte sich das Gremium auf eine Unterscheidung nach nur drei Kategorien fest: 1,0 für wasserundurchlässige, 0,6 für teildurchlässige und 0,4 für durchlässige Bodenflächen. Wie Dagmar Suchowski vom Planungsbüro weiter ausführte, können nun die Fragebögen zur genauen Datenerhebung bei den Grundstückseigentümern erstellt und im Juni ausgesandt werden. Parallel dazu wird ein Bürgerinformationsbüro eingerichtet, in dem für den Grundstückseigentümer kompetente Beratungspartner zur Verfügung stehen. Im Juli und August erfolgt die Auswertung, bevor im September und Oktober die letzten Beschlüsse gefasst werden. Den langfristig ökologischen Aspekt griff GR Wallner, der mit GR Thalmeir-Bichler gegen die komplizierte Verfahrensweise gestimmt hatte, noch einmal auf, als er fragte, ob die Gemeinde davon ausgehe, dass dieses System auf lange Sicht in der Grundstücksgestaltung zu einem Entsiegelungs- und Versickergrad führt, der die geplante neue Kläranlage überflüssig macht. |
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