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Schäch-Prozess: Die Urteile und ihre Begründung

(Wolnzach/München, ted)

Der Himmel weinte ununterbrochen, als in München am Mittwoch um 14.30 Uhr im Namen des Volkes die beiden Angeklagten von Richter Martin Rieder verurteilt wurden. Dazu gesellte sich eine Kälte von 13 Grad, die Ex-Kämmerer Zwack schon auf harte eineinhalb Jahre Gefängnis (bei guter Führung) einstimmte. Beide Angeklagten trugen das Urteil tief erschüttert, ja versteinert. Richter Rieder erklärte bis ins Detail die Gründe für die Bestrafungen sowie die Strafmaße. Er wollte das Verfahren in voller Länge durchziehen, damit kein Verdacht eines „Mauschelns“ aufkomme.

So konnte laut Rieder im Verfahren genau dargelegt werden, wie aus dem Haushaltsloch von 150 000 € in 2005 im Folgejahr schon 1,3 Mio. € Defizit wurden, die jeweils durch Rückbuchungen des Folgejahrs ausgeglichen wurden. Dazu hätten Nachtragshaushalte genehmigt werden müssen, die aber bewusst unterlassen wurden. Rieder sprach den Gemeinderat vollumfänglich von einer Mitschuld frei. Gerade GR Siegmund belegte, dass sehr gewissenhaft vorgegangen wurde, Warnungen der Zeitung (Wolnzacher Anzeiger) nachgegangen wurden. Aber die Schönfärberei Zwacks zerstreute alle Zweifel. Zu geschickt waren die Vertuschungen, die Schäch in Tateinheit mittrug. Der Schaden entstand allein schon durch die Zinsen, die der Gemeinde für die nicht genehmigten Kredite anfielen. Die Kredite selbst seien durch geschaffene Vermögenswerte ausgeglichen. Rieder bestritt, dass alle Gemeinderäte einer Verschuldung von 6 Mio. € statt 3 Mio. € zugestimmt hätten. 50:50 sei aus den Äußerungen der Zeugen zu erkennen gewesen. GR Noskos Ansichten hätten in den 70er und 80er Jahren die politischen Gremien bestimmt, nun aber nicht mehr.

Es muss Aufgabe des Gemeinderats bleiben, über die Höhe der Schulden zu bestimmen bzw. über Zeit und Umfang der Investitionen. Dies war aber in Wolnzach mit Schäch und Zwack nicht möglich. Sie stritten jeden Schattenhaushalt ab, im Gemeinderat und in der Öffentlichkeit, und gaben hohe Eigenmittel vor. Rieder warf beiden eine hohe kriminelle Energie über Jahre vor. Es liege bei einem Schaden pro Person von 90 000 € ein schwerer Fall von Untreue vor. Bei den illegalen Kassenkrediten sah Rieder keinen Unterschied zwischen den Beschuldigten. Sie wussten auch um die Illegalität ihres Tuns, was aus allen Vertuschungen klar hervorgeht. Die Gemeinde Wolnzach könne zurzeit Zins und Tilgung nicht in vollem Umfang aufbringen, obwohl in der Gewerbesteuer noch die guten Jahre nachwirkten.

Beim zweiten Punkt der Anklage, der Bereicherung des Kämmerers durch zwei Autofinanzierungen und einem Fernseher aus der Gemeindekasse erachtete Rieder eine „erhebliche und vernünftige Mitwirkung Schächs“ als zweifelhaft, weshalb Schäch von diesem Punkt freigesprochen werde.

Schäch sei nicht vorbestraft, habe bei den Kassenkrediten sich nicht persönlich bereichert. Dafür habe er viele verfassungsrechtliche Grundsätze missachtet, insbesondere das Demokratieprinzip, der Abstimmung des Bürgermeisters mit dem Gemeinderat. So wertete die Kammer ein Strafmaß von 6 Monaten für die Vergehen in 2007 und von 18 Monaten in 2008. Die Aussetzung zur Bewährung erfolge aus seinem Sozialumfeld [Anm: Betrieb, Stellung in und Arbeit für die Gemeinde] und weil er durch die Verurteilung kein politisches Amt mehr inne haben könne, also keine Wiederholungsgefahr bestünde. Auch sei die Abschreckung hinreichend groß.

Diese Bewährung hat freilich auch ihren Preis: so seien je 10 000 € an sechs caritative Einrichtungen des Landkreises und Ingolstadts zu entrichten und 20 000 € an die Staatskasse. Im Gegenzug müsse Schäch nicht die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.

Das gilt nicht für Wolfgang Zwack. Gerade die Bezahlung von 2 x 12 000 € für seinen BMW aus dem Budget des Winterdienstes verübelte ihm das Gericht sehr. Ein Kämmerer übe ein besonderes vertrauensvolles Amt aus. Veruntreuung von Geldern brächte alle Kämmerer in Misskredit. An Einzelstrafen wertete das Gericht den Fernseher mit 6 Monaten, den BMW mit eineinhalb Jahren und den VW aus 2005 mit einem Jahr. So kämen insgesamt 5 Jahre zusammen. Der Richter sah die tatsächlich verhängten 3 Jahre als Gnade.

Nun könne binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Beide kündigten an, sie zu nutzen. Bekanntermaßen dauern BGH-Entscheidungen lange. Erst dann müsste Zwack seine Gefängnisstrafe antreten und beginnt für Schäch die Bewährungsfrist von zur Zeit drei Jahren. Erst dann könnte er als Landrat abgesetzt werden und endeten seine Bezüge von 50% des Landratsgehalts. Bliebe das Strafmaß, verringerten sich aber die Pensionsansprüche aus den 18 Jahren Bürgermeister wesentlich.

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