Gasleitung bringt Landwirte auf die Palme
(Ernsgaden, rt)Bauernverbands-Kreisobmann Max Weichenrieder begrüßte knapp 100 Landwirte im Gasthof Riedmeier zur Informationsveranstaltung über die aktuellen Planungen einer Gaspipeline, die auch durch den Landkreis Pfaffenhofen führt.
Empörung machte sich breit, als die Landwirte vom geänderten Trassenverlauf der Gashochdruckleitung im Ernsgadener Gasthof Riedmeier erfuhren. Der Bayerische Bauernverband (BBV) hatte dorthin eingeladen, um den neuen Planungsstand dazu bekannt zu machen. Gut 100 Bauern kamen, um sich über mögliche Maßnahmen mit ihrem Verband zu besprechen.
Wie Franz Sedlmeier von der Münchner BBV-Hauptgeschäftsstelle erläuterte, ist die Gashochdruckleitung - entgegen der bislang bekannt gewesenen Planung - mit einem geänderten Leitungsverlauf in das am 10. November eingeleitete Raumordnungsverfahren der Regierung von Oberbayern eingegangen. Die Open Grid Europe GmbH (OGE) hat demnach vor, von Forchheim im Landkreis Eichstätt nach Finsing im Landkreis Erding eine 83 Kilometer lange Transportleitung zu bauen.
Die Pipeline soll jedoch jetzt nicht mehr, wie ursprünglich angedacht, durch den Dürnbucher Forst führen, sondern ihn südlich umgehen. Zahlreiche Landwirte sind davon mit ihren Grundstücken betroffen und zeigten sich wenig erfreut über das Vorhaben in der jetzigen Fassung.
Der geplante Streckenverlauf für die Gashochdruckleitung im Überblick- Quelle: BBV
Zur Zeit prüfe die Regierung in diesem Verfahren, ob das Projekt unter anderem mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar sei, so Sedlmeier. Behörden und Träger öffentlicher Belange könnten sich bis zum 15. Januar des kommenden Jahres dazu äußern. Dieses Datum ist allerdings in zweierlei Hinsicht von Bedeutung, darauf wies Rechtsanwalt Hartwig Schneider, Vertreter einer dem BBV nahestehenden Kanzlei, hin. Zum einen rate er betroffenen Landwirten dazu, noch vor jenem Stichtag - obgleich für das behördliche Raumordnungsverfahren als solches unbedeutend - bei OGE eventuell vorhandene Vorbehalte schriftlich vorzubringen, zum anderen könne man bei seiner Kommune vorstellig werden und ebenfalls Bedenken äußern. Die sollten sich dann in deren Meinungsbildung niederschlagen. Für die Kommunen sei nämlich der 15. Januar im Gegensatz zu Privatleuten durchaus wichtig, denn sie könnten sich danach nicht mehr in der Sache zu Wort melden.
"Es ist kühn und unverschämt, was Open Grid da tut", wetterte Schneider hinsichtlich der alternativlosen Vorlage nur einer Trasse, die eine Leitungsverlegung durch den Dürnbucher Forst nun überhaupt nicht mehr vorsehe. Gegen die Abweichung von der Ursprungsplanung werde der BBV mit guten Argumenten vorgehen. Das Unternehmen werde höchsten Schwierigkeiten bekommen, so zu bauen wie jetzt vorgesehen. Deshalb rate Schneider Open Grid auch, Alternativen ins Raumordnungsverfahren zu bringen.
Landwirte, die nach dem aktuellen Pipelineverlauf befürchten, dass etwa ein zukünftiges Bauvorhaben daran scheitern könnte, denen empfahl Schneider eine "einfache Bauvoranfrage" zu stellen. Dies sollte aber rechtzeitig vor dem auf das Raumordnungsverfahren folgende Planfeststellungsverfahren geschehen sein, das bereits für 2016 erwartet werde.
Detail zum geplanten Gasleitungsverlauf (rot) beim Dürnbucher Forst. Quelle: BBV
Erst im Planfeststellungsverfahren, so Sedlmeier, hätten nach der öffentlichen Auslegung der Pläne Privatleute die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Einwendungen zu erheben. Danach folge der Planfeststellungsbeschluss, worin festgelegt ist, wie der tatsächliche, metergenaue Trassenverlauf sein wird.
In der Diskussionsrunde kamen vielerlei Bedenken der Landwirte zur Sprache. Neben einer befürchteten Bodenerwärmung und einem Vermischen der Bodenhorizonte bei Aushub stand auch die Frage nach der Überdeckung der Leitung bei Hopfenanbau im Raum. Pfaffenhofens BBV-Kreisobmann Max Weichenrieder hält eine Überdeckung von mindestens 2,50 Meter in bestehenden oder potentiellen Hopfenanbauflächen für notwendig. Allerdings sieht die OGE nur einen Meter vor. Schneider ging noch einen Schritt weiter und regte dazu an, gegenüber OGE aber auch gegenüber den jeweiligen Kommunen deutlich zu machen, dass es einen Gasleitungsbau durch Hopfengebiet überhaupt nicht geben dürfe.
Franz Sedlmeier von der BBV-Hauptgeschäftsstelle erläuterte die Position des Bauernverbands zur geplanten Gasleitung.
Unter der nachfolgenden Inernetseite können die Unterlagen zum Raumordnugsverfahren eingesehen werden: http://www.regierung-oberbayern.de/aufgaben/ wirtschaft/raumordnung/landesplanung/02735/ index.php
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