Windkraft: Wolnzach stimmt der Planung zu
(Wolnzach, hr)Windkraft in Wolnzach - ein wirklich besonderes Thema. Eigentlich könnte man meinen, nach Fukushima würde dies keine hohen Wellen mehr schlagen, doch in relativer Regelmäßigkeit kommt es im Gemeinderat zu diesbezüglichen Auseinandersetzungen. Vor allem die FDP-UW stimmte nicht nur gegen den Teilflächennutzungsplan, sondern forderte gar den Austritt aus der Planungsgemeinschaft.
„Durch 10H ist eine eigene Windkraftplanung überflüssig“, so begründete Max Wallner seine Forderung. Dem schlossen sich am Ende auch Josef Schäch und Peter Rech an. „Durch einen solchen Teilflächennutzungsplan werden Begehrlichkeiten geweckt“, erklärt Schäch. Dabei greift die Auffassung der FDP-UW-BGW deutlich zu kurz. Natürlich ist es richtig, dass durch 10 H die Abstandflächen zur Wohnbebauung durch die bayerische Staatregierung neu geregelt wurden. In § 35 des bayerischen Baugesetzbuchs wurde die 10-fache Gesamthöhe festgelegt, sprich bei einem 200 Meter hohen Windrad wären dies zwei Kilometer zur Wohnbebauung. Wozu also noch eine eigene Planung? Die Lage ist nicht so einfach, wie es sich die Gemeinderäte um Josef Schäch machen.
„Auch nach der neuen Gesetzgebung ist diese Planung keineswegs überflüssig“, erklärte Bürgermeister Jens Machold. Er bezog sich in den Ausführungen darauf, dass die Abstandflächen in Bezug auf die Höhe festgelegt werden. Folglich würde ein Ausstieg aus dem Planungsverband auch Konsequenzen für den Markt haben, denn die jetzt in der Planung dargestellten Flächen würden dann auch wegfallen. Dies hätte dann auch zur Folge, dass Windräder außerhalb der Planung entstehen könnten. „Jetzt können entsprechende Anträge mit dem Hinweis auf die laufende Planung verzögert werden“, so der Rathauschef weiter. Dass ein entsprechender Plan nun, wie es Gemeinderat Josef Schäch formulierte, Begehrlichkeiten wecken könnte, das sah die Mehrheit des Gremiums nicht so. Vielmehr sah man hier die Möglichkeit, die Planungshoheit entsprechend auszuüben. „Wir vertuen uns überhaupt nichts, wenn wir dieser Planung zustimmen“, so der Rathauschef, denn wenn zu der besagten 10-H-Regelung Änderungen kommen oder das Gesetz gar gekippt wird, dann sind die Flächen im ganzen Landkreis, auf denen Windräder gebaut werden können, festgezurrt.
Insgesamt wurde dabei auch betont, dass die Mehrheit der Bevölkerung nach Fukushima für eine Energiewende ist. Diese aber nun, wie von Gemeinderat Wallner gefordert, in Bayern auf Photovoltaik zu beschränken, macht kaum einen Sinn. „Bei uns scheint die Sonne und im Norden weht der Wind“, so seine Aussage. Doch dass sich Sonne und Wind, die im Übrigen beide keine grundlastfähigen Energieträger sind, ergänzen, das erwähnte der BGWler nicht. Auch seine Forderung hätte für Bayern wesentlich stärkere Konsequenzen, als die von ihm angeprangerte „Verspargelung“ der Landschaft, denn es müssten Stromtrassen gebaut werden. Gleichzeitig würde genau das, was auch von Landrat Martin Wolf favorisiert ist, nämlich, dass Bürgerwindräder entstehen, damit verhindert. Haben wir also eine FDP-UW-BGW-Fraktion in Wolnzach, die in letzter Konsequenz also für den Erhalt der Strommonopole ist?
Die Mehrheit im Gemeinderat konnte diesen Argumenten nicht folgen. Sie stimmten für die ausgearbeitete Planung.
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