Alles Lügen, oder was?
(Reichertshofen, rt)Professor Ferdinand Kuchler stellte seine baujuristischen Ergebnisse zur geplanten Windener Asylbewerberunterkunft im Reichertshofener Gemeinderat persönlich vor.
Antworten gab auf der jüngsten Sitzung des Gemeinderates der Reichertshofener Bürgermeister Michael Franken (JWU) auf einen CSU-Fragenkatalog, der sich um die Beauftragung eines - gut beleumundeten - Juristen drehte. Dieser hat die baurechtliche Seite der in Winden am Aign geplanten Asylbewerberunterkunft beleuchtet und sie in einem Schriftsatz dokumentiert. Von der CSU-Fraktion im Gremium kam daraufhin der Vorwurf, der Bürgermeister habe ein Gefälligkeitsgutachten erstellen lassen und bezichtigte damit den Professor des Rechts mit anderen Worten gleichzeitig der Lüge.
Mit einem inzwischen abgelehnten Dringlichkeitsantrag wollte die CSU-Fraktion im Reichertshofener Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans und den Beschluss einer Veränderungssperre für Winden, um Einfluss auf die Planungen zu nehmen, dort eine Asylbewerberunterkunft einzurichten. In dem Antrag heißt es dann wörtlich: „Mit der Begleitung beider Verfahren - Aufstellung eines Bebauungsplans und Beschluss einer Veränderungssperre - wird ein im Bauplanungsrecht fachkundiger Jurist betraut. Diesen Wunsch erfüllte Franken den Christsozialen. Allerdings wartete er dazu nicht die Abstimmung zum Antrag ab, sondern beauftragte in eigener Regie Ferdinand Kuchler, Honorarprofessor der Technischen Universität München für Umwelt- und Planungsrecht. Dies konnte er als Bürgermeister in freier Entscheidung auch tun.
Kuchler erstellte daraufhin einen, wie er es nannte, „Vermerk“ aus dem juristisch untermauert hervorgeht, dass das Ansinnen der CSU nicht rechtskonform ist. Die CSU-Fraktion wollte von Franken nun unter anderem wissen, aus welchem Grund Kuchler beauftragt worden sei, wer den Auftrag erteilt habe, welche Kosten der Gemeinde Reichertshofen durch diesen Auftrag entstanden seien und warum Kuchlers Schreiben keine Unterschrift trage.
In der vergangenen Gemeinderatssitzung erklärte Franken dazu, dass der Auftrag an Kuchler von ihm als Bürgermeister erteilt worden sei, weil Kuchler als einer der renommiertesten Anwälte in diesem Fachbereich gelte. Bislang habe man noch nichts bezahlen müssen, doch „es entstehen natürlich Kosten mit einigen Hundert Euro je Stunde.“ Zum Thema der fehlenden Unterschrift erklärte Kuchler selbst: „Wenn ich Vermerke schreibe, unterschreibe ich die nie.“
Besonders pikant ist nun, dass CSU-Fraktionsführerin Andrea Schweiger in der jüngsten Gemeinderatssitzung, unter Punkt 7 ging es um eben jenen Antrag der CSU, Kuchler unterstellte, mit dem von ihm "Vermerk" genannten Schriftstück ein Gefälligkeitsgutachten für den Bürgermeister erstellt zu haben.
Wörtlich sagte Schweiger: „Noch bevor überhaupt ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst wird, wird der Antrag der CSU zerrissen und ohne Not ein Gefälligkeitsgutachten auf Kosten der Gemeinde erstellt.“ Das war starker Tobak, damit unterstellte Schweiger dem Professor mit anderen Worten, mit seinen Ausführungen bewusst die Unwahrheit zu Papier gebracht zu haben. Denn von einem Gefälligkeitsgutachten ist immer dann die Rede, wenn etwa ein gutachtender Jurist im Auftrag eines Mandanten dessen Position abweichend vom Gebot der Neutralität einseitig unterstützt. Dies kann sogar zur Strafbarkeit des Gutachtenden führen, wenn er die Begutachtung absichtlich oder wissentlich falsch erstellt. CSU-Gemeinderat Johann Felber erklärte während der Sitzung an anderer Stelle zum Thema Bebauungsplan für Winden die eigentliche Absicht hinter der im Fraktionsantrag formulierten Forderung nach juristischer Begleitung: „Wir wollen einen großen Umgriff haben und möchten dafür einen Juristen, der uns das definiert; wir brauchen keinen Juristen, der das von vorneherein als ablehnend behandelt - wir wollen eine Positivplanung.“
Vor dem Gremium und den zahlreichen Zuhörern verwahrte sich Kuchler gegen den Vorwurf, ein Gefälligkeitsgutachten erstellt zu haben (Hallertau.info berichtete). Er habe seine Sicht der Rechtslage vorgetragen, die sich auf diverse Gerichtsentscheidungen in vergleichbaren Fällen stütze. Deshalb sei er der Überzeugung, dass er vor dem Gremium die Rechtslage zutreffend dargestellt habe. „Das brauchen Sie mir nicht zu glauben. Sie dürfen, aus welchen Gründen auch immer, durchaus einer anderen Auffassung sein.“ Was aber nicht sein müsse, „dass das, was ich hier gemacht habe, Sie als Gefälligkeitsgutachten bezeichnen, weil damit einhergeht, ich hätte Ihnen, aus welchen Gründen auch immer, hier eine Rechtslage vorgestellt, die in Wahrheit gar nicht meiner Überzeugung entspricht – und das ist falsch!“
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