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Zu spät, zu spät - ihr seid zu spät

(Pfaffenhofen, wk)


Dass es schwierig ist, sich an die eigenen, selbst gegebenen Richtlinien zu halten, merkten die Mitglieder des Pfaffenhofener Kultur-, Sport- und Sozialausschusses bei ihrer heutigen Sitzung. Es standen sechs Zuschussanträge auf der Tagesordnung und die Stadtverwaltung hatte vorgeschlagen, einen Teil mit einem geringeren Zuschuss zu befürworten und zwei Anträge ganz abzulehnen, da sie zu spät eingereicht wurden.
Dabei wurde der Antrag auf einen laufenden Unterhaltszuschuss für die Kleiderkammer mit 0,25 Euro je Einwohner nur bedingt akzeptiert, da nach den Förderrichtlinien nur mitglieder- und projektbezogene Veranstaltungen bezuschusst werden. Ein laufender Unterhaltszuschuss sei ungerecht gegenüber der Caritas und dem Roten Kreuz, die ein viel breiteres Angebot hätten, wie Bürgermeister Thomas Herker (SPD) unterstrich. Die Ausschussmitglieder einigten sich auf einen Sonderzuschuss zur Vereinsgründung in Höhe von 1.000 Euro. Auch beim Tennisclub wurde der Fördersatz gegenüber dem Antrag reduziert. Es ging dem Tennisclub um die Kosten für die Umlagerung eines Abfall- und Geräteschuppens, der im Zuge der kleinen Landesgartenschau durch einen Grundstückstausch notwendig wurde. Nach den Sportförderrichtlinien wird nur die Erweiterung und Generalinstandsetzung von Dauersportanlagen mit 15 Prozent gefördert. Das sei in diesem Fall nicht möglich, so Hauptamtsleiter Hans-Dieter Kappelmeier. Da aber der Schuppen im Interesse der Landesgartenschau verlagert wurde, einigte man sich auf eine Förderung mit dem halben Satz, 7,5 Prozent der abgerechneten Kosten, maximal bis zu 7,5 % des Kostenvoranschlages.


Die Kolpingsfamilie hatte es mit ihrem Antrag dagegen sehr schwer. Sie hatten den Antrag gut ein Jahr nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen (Fassade und Dachelemente) eingereicht, dies auch nur, weil bei der letzten Jahreshauptversammlung der zweite Bürgermeister, Albert Gürtner (FW), dies angeregt hatte, so Barbara Breher und Franz Schmuttermayr (beide CSU) bei der Verteidigung des Antrages. Die Förderrichtlinien sehen nun aber mal vor, dass Anträge gestellt werden müssen, bevor eine Maßnahme abgeschlossen ist und die Kolpingsfamilie war damit einfach zu spät. Die Stadtverwaltung hatte sich bei ihrem Beschlussvorschlag, den Antrag abzulehnen, eindeutig an die Richtlinien gehalten und argumentiert, da die Maßnahme abgeschlossen sei, wäre ja wohl auch die Finanzierung klar gewesen. Dem widersprach Barbara Breher, denn die Kolpingsfamilie hatte eine Rücklage zur Finanzierung des Ausbaus Auenstraße gebildet, die jetzt aber für die Sanierung des Kolpinghauses genutzt wurde in der Hoffnung auf eine Reduzierung des Ausbaubeitrages Auenstraße. Franz Schmuttermayr ergänzte, dass die Kolpingsfamilie bisher bei Zuschussanträgen seit langen Jahren kaum aufgetreten sei. Die Frage von Peter Feßl (SPD), ob denn eine energetische Sanierung der Fassade vorgenommen worden sei, bestätigte Barbara Breher und Reinhard Haiplik (ÖDP) sprach sich dafür aus, den Antrag nicht mit einer solch großen Härte abzuwehren. Andererseits wollte Bürgermeister Herker keine „Lex Kolpingsfamilie“ schaffen. Außerdem müsse man berücksichtigen, wie lange man denn rückwirkende Anträge berücksichtigen wolle: 1 Jahr, 2, 3 oder 5 Jahre? Bei der Abstimmung stimmten 6 Mitglieder für einen Zuschuss und 3 dagegen. Thomas Herker warnte davor, dass dies das Einfallstor für viele Anträge werden könnte, was sich dann in überplanmäßigen Ausgaben der Stadt niederschlagen könnte. "Wir geben ja jedem Verein gern ein Geld, nur müssen wir uns an die Richtlinien halten", so Bürgermeister Thomas Herker.
Auch der Antrag des Pfarramtes Affalterbach für einen Zuschuss zur Orgelrestaurierung war fast zwei Jahre zu spät eingegangen. Obwohl diese Zuschüsse nicht nach den Vereinsförderrichtlinien vergeben werden, hatte die Verwaltung sich wegen des verspäteten Antrags für die Ablehnung ausgesprochen. Doch die Ausschussmitglieder stimmten bei 5 Gegenstimmen für den Zuschuss. Einstimmig abgelehnt wurde aber der Antrag zur Renovierung liturgischer Gerätschaften der Pfarrgemeinde Förnbach. Grundsätzlich werden bewegliche Gegenstände nicht bezuschusst und die Verwaltung verwies auf einen abgelehnten Antrag der Kirchengemeinde Tegernbach aus dem Jahr 2001, der auch wegen Unterstützung beweglicher Gegenstände abgelehnt wurde.
Problemlos genehmigt wurden Zuschüsse für den Verein „Hilfe für das behinderte Kind" mit 0,50 Euro je Einwohner, da dieser Verein das Sonderpädagogische Förderzentrum, die Heilpädagogische Tagesstätte und die Frühförderstelle im Landkreis unterstützt. Auch einstimmig genehmigt wurde die Unterstützung des Hospizvereins mit 0,15 Euro je Einwohner für dessen breitbandige Tätigkeit in der Begleitung Sterbender, Trauergruppen für Erwachsene und Kinder, Trauer-Café und Trauerbegleitung. Und ohne Probleme wurden die Abrechnung der Rathauskonzerte des letzten Jahres sowie die Planung für die kommende Saison zur Kenntnis genommen, verbunden mit dem Dank für das tolle Engagement des Konzertgremiums. Bei 200 Sitzen im Festsaal des Rathauses sind allein durch Dauerkarten 170 bereits immer belegt, ein gr0ßer Erfolg der Konzertreihe.
Und damit es den Ausschussmitgliedern nicht zu heiß werden würde, hatte Bürgermeister Herker allen Teilnehmern einen Eisbecher zum Sitzungsbeginn spendiert.
 

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