Kanalschächte: Bürgermeister nimmt Stellung
(Pörnbach, rt)Pörnbachs Bürgermeister Helmut Bergwinkel (FUW). Archivbild: Raths
Geantwortet hat Pörnbachs Bürgermeister Helmut Bergwinkel (FUW) auf Fragen von Hallertau.info zur beabsichtigten Kanalschachtsanierung im Gewerbegebiet des Ortes. In der vergangenen Sitzung des Gemeinderates (Hallertau.info berichtete) haben die Räte darüber kontrovers diskutiert. Von Bergwinkel glaubten einige Zuhörer, dass er dabei parteilich und intransparent agierte. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob die wenige Jahre alten und in ihrer Mehrzahl nachweislich undichten Schächte neu gebaut werden sollen oder ob es im Rahmen der Gewährleistung mit einer Sanierung getan ist. Die Befürchtung dahinter: Schon nach wenigen Jahren könnten die Kanalschächte erneut marode sein und müssten dann auf Kosten des Steuerzahlers wieder neu gebaut werden.
Hallertau.info: Von vielen Seiten wird Ihnen nach Ihrem Umgang mit dem Thema Kanalschachtsanierung ein Bruch Ihres Wahlversprechens vorgeworfen. Sie nannten damals unter anderem Transparenz und (für den Bürger) nachvollziehbare Entscheidungen. Sind Sie der Ansicht, dass sie in diesem Fall Ihrem eigenen Anspruch gefolgt sind und wie hat sich das gegebenenfalls in der vergangenen Sitzung des Gemeinderates niedergeschlagen?
Helmut Bergwinkel: Das Thema Kanalschachtsanierung wurde mehrmals in öffentlichen Gemeinderatssitzungen ausführlich behandelt und kontrovers diskutiert. Seit dem Bau des Kanals (2010) werden von Bürgern pauschale Bedenken hinsichtlich mängelfreier Ausführungen vorgetragen. Diese wurden vom Gemeinderat aufgegriffen. So wurde in der letzten Sitzung am 28.07.2015 das Ergebnis der von der Gemeinde veranlassten (siehe Gemeinderatssitzung vom 17.12.2014) Dichtigkeitsprüfung erläutert. Schon daraus ist ersichtlich, dass mit dieser Problematik offen umgegangen wurde und wird. Bestätigt hat sich, dass 7 der 10 Kanalschächte undicht sind. Nicht bestätigt hat sich, dass die Haltungen undicht seien. Ein offener Umgang und folglich Transparenz für alle in der Sache ist gegeben. Am 28.07.2015 wurde von der beauftragten Firma ein Sanierungsvorschlag, der zusammen mit der Firma WPS und der bauausführenden Firma Holl ausgearbeitet wurde, erläutert. Dieser Punkt war auf der Tagesordnung und diesen galt es zu behandeln.
Hallertau.info: Das Thema Kanalschachtsanierung erregte auf der vergangenen Gemeinderatssitzung ja nicht nur die Gemüter der Zuhörer sondern auch mehrerer Gemeinderatsmitglieder. Unter anderem stellte der FUW-Gemeinderat Max Klotz einen schriftlichen Antrag in dem er einen Neubau anstelle einer Reparatur der Schächte fordert. Diesen haben Sie nicht vorgelesen; er lag lediglich als Tischvorlage den Räten vor. Klotz übernahm schließlich das Vorlesen selbst, so dass auch die Zuhörer darüber informiert wurden. Am Ende fiel der Antrag dann quasi völlig unter den Tisch und wurde gar nicht mehr behandelt. Wie erklären Sie das?
Bergwinkel: Das Gemeinderatsmitglied Klotz reichte zu diesem Tagesordnungspunkt –wie es jedem Gemeinderatsmitglied in schriftlicher oder mündlicher Form zusteht- einen Antrag mit Fotos ein. Dieser Antrag und die Fotos wurden mit der Einladung zur Sitzung an alle Gemeinderatsmitglieder versandt. Im Sachvortrag wurde erläutert, was überhaupt und welche Mängel festgestellt wurden. Bei der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt stellte sich heraus, dass der Sanierungsvorschlag weiterer Überprüfung bedarf. Dies zeigte auch das Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Zustimmung zum Sanierungsvorschlag, der mit 14:1 abgelehnt wurde. Folglich wurde der weitere Beschluss gefasst, dass der Sanierungsvorschlag von einem Gutachter überprüft und von einem Rechtsbeistand bewertet wird, wie im übrigen auch von Herrn Klotz in seiner schriftlichen Begründung „Gegebenenfalls Gutachten von zertifizierten unabhängigen Gutachtern“ gefordert. Im Gemeinderat bestand Einigkeit, dass erst in einer der nächsten Sitzungen (nach Vorliegen des Gutachtens, bzw. über eigene Meinungsbildung) über das weitere Vorgehen entschieden wird. Die Vermutung, der Antrag sei beinahe unter den Tisch gefallen ist daher nicht zutreffend.
Hallertau.info: Es steht der Vorwurf im Raum, Sie hätten zum Tagesordnungspunkt Kanalschachtsanierung einseitig Partei für das beim Bau der Schächte mitverantwortliche Planungsbüro ergriffen. Wie sehen Sie in dieser Frage Ihr Verhalten bei der Gemeinderatssitzung?
Bergwinkel: Der Vorwurf einer einseitigen Parteinahme des Bürgermeisters ist schärfstens zurückzuweisen. Als Sitzungsleiter kommt dem Bürgermeister eine besondere Verantwortung zu, die auch beinhaltet, dass bei Auftauchen von Fragen, die sich auf die Zuverlässigkeit und Qualität einer Firma bzw. Person beziehen, der Grundsatz der Öffentlichkeit zu hinterfragen und gegebenenfalls die Nichtöffentlichkeit herzustellen ist. Allein schon um eventuelle Haftungsansprüche zu vermeiden, war Herr Wipfler darauf hinzuweisen, dass er auf diese eine Frage nicht in einer öffentlichen Sitzung antworten muss.
Hallertau.info: In einem Beschluss haben Ihnen die Räte zugestanden, dass jetzt nicht nur ein Gutachter die Angelegenheit prüfen soll, es wird auch noch ein Rechtsbeistand dazu herangezogen. Den Rechtsbeistand hat von den Gemeinderäten jedoch niemand verlangt. Warum halten Sie ihn dennoch für notwendig und wird dessen Honorar die in Pörnbach vergleichsweise hohen Wassergebühren auch noch zusätzlich belasten?
Bergwinkel: Als Bürgermeister sehe ich mich ebenfalls in der Verantwortung die Gemeinderatsmitglieder vor einer Entscheidung über die rechtlichen Möglichkeiten und Chancen eines ggf. anstehenden Verfahrens zu informieren. Die Gemeinde Pörnbach hatte bereits 2010 das Büro Wipflerplan damit beauftragt, im Falle eines Mängelanspruches diesen für die Gemeinde Pörnbach durchzusetzen. Wie bereits oben ausgeführt, ist eine Überprüfung des Sanierungsvorschlages erforderlich. Dabei geht es um die rechtliche Prüfung der Mängelbeseitigung (Rechtsbeistand) und einer technischen Überprüfung des Sanierungsvorschlages durch einen Gutachter. Nur im Zusammenspiel beider kann eine vollständige Bewertung der Angelegenheit und auch zu den von Ihnen weiter gestellten Fragen der Gewährleistungsfristen etc. erfolgen. Wir gehen davon aus, dass sich die Kosten des Verfahrens nicht in den Kanalgebühren widerspiegeln, da die Fa. Wipflerplan in der Sitzung die Übernahme der Kosten mündlich zugesichert hat. Endgültig kann man dazu eine Antwort geben, wenn die Überprüfung durch einen Gutachter und das entsprechende Ergebnis vorliegt.
Hallertau.info: Sollte eine Sanierung trotz aller Widerstände dennoch kommen, liefe dann die übliche Gewährleistungsfrist bei gemeindlichen Bauaufträgen von fünf Jahren von vorne an; bei einem Neubau doch sicher, oder?
Bergwinkel: Diese Frage wird durch den Rechtsbeistand (wie oben ausgeführt) den die Gemeinde Pörnbach beauftragt hat, geprüft und geklärt.
Hallertau.info: Und wie verhält es sich eigentlich mit dem Überlaufbecken, von wann ab läuft da die Gewährleistung?
Bergwinkel: Das Überlaufbauwerk wurde von der Fa. Kuchler in diesem Zuge mit überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass dieses dicht ist. Die Gewährleistungsfristen laufen für jedes Gewerk unterschiedlich, je nach erfolgter Abnahme und werden von der Gemeindeverwaltung überwacht.
Hallertau.info: Das Pörnbacher Baugebiet wird mit hoher Wahrscheinlichkeit bald erweitert werden. Ist dann damit zu rechnen, dass rund um den Kanalbau wieder jene Unternehmen zum Zuge kommen, die bereits den Bau des Überlaufbeckens und der Schächte verantworteten?
Bergwinkel: Der Gemeinderat entscheidet darüber welche Firmen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und dann die jeweiligen Aufträge erhalten.
Hallertau.info: Wieviel hat eigentlich der Bau dieser zehn Kanalschächte im Gewerbegebiet den Bürger gekostet?
Bergwinkel: Diese Frage kann nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand beantwortet werden. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Pörnbach (18.05.2010) wurde die Firma für die gesamten Kanalbauarbeiten beauftragt.
Ich halte es für gut, dass Bürger der Gemeinde Informationen zur Verfügung stellen, denn nur durch offenen Umgang miteinander sowie kritischer Überprüfung und Verhandlungen kommt das bestmögliche Ergebnis zustande. Alle Verantwortlichen und Beteiligten sollten bemüht sein, hier eine sachliche Diskussion zu führen, um die beste Lösung zu erreichen. Pauschale Behauptungen oder gar Unterstellungen helfen in der Sache nicht weiter. Ich bin überzeugt, dass das jetzige Vorgehen zusammen mit dem Gemeinderat zielführend ist.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.