Rechtsgeschichte und Burgfriedensteine in Pfaffenhofen
(Pfaffenhofen, mh)Rechtsgeschichte und Burgfriedensteine in Pfaffenhofen
Jeder neue Band der „Stadtgeschichte(n)“ ist auch ein triftiger Grund im Rathausfoyer eine spannende Ausstellung zum jeweiligen Thema zu inszenieren. Andreas Sauer M.A., Historiker und seines Zeichens Stadtarchivar, ist der Herr der „Stadtgeschichte(n)“.
Er hat in liebevoller Kleinarbeit, 2 Jahre lang die Daten, Fakten und das Bildmaterial gesammelt, Stadtjurist Florian Erdle fungierte als Lektor und Kulturmanager Sebastian Daschner, half bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Ausstellung. Recht haben und Recht bekommen, das geschieht dir zurecht, Kopf ab, Hand ab, in die Geige mit dir, viele dieser Begriffe sind auch in Pfaffenhofen beheimatet, die näheren Umstände im Laufe der Geschichte beleuchtet Sauer mit einem unausgesprochenem Augenzwinkern. Soziale Verwerfungen in Kriegszeiten, Aufstand der Weiber, ein unbezahlter Galgen nebst Bierrechnung, viele Beispiele aus der Rechtsgeschichte Pfaffenhofens, hat er wiederentdeckt. Die Pfaffenhofener waren fast als „blutrünstig“ verschrien, ob der vielen Todesurteile und Vierteilungen, dunkelstes Mittelalter an der Ilm.
(text pafundu) Die Ausstellung steht unter dem Titel „. . .dass stets Recht in der Stadt gesprochen werde“ und behandelt das Stadtrecht und die Rechtspflege, von den Anfängen bis zum 19. Jahrhundert. Der Beginn der eigenen Gerichtsbarkeit, das Werden Pfaffenhofens als Gerichtsort, Gerichtsabläufe, Gerichtsstätten und die Auswirkungen der städtischen, wie landesherrlichen Rechtsprechung auf die Bevölkerung, werden dargestellt.
Zahlreiche Illustrationen, wie Karten und Skizzen, veranschaulichen Rechtspflege und Strafvollzug in Pfaffenhofen von den einfacheren Vergehen, bis hin zu den „todeswürdigen Verbrechen“.
Die ehemals zwölf Burgfriedensteine aus dem Jahr 1689, von denen die neun Erhaltenen gerade gesichert und die Fehlenden ersetzt werden, sind ein wichtiger Bestandteil der örtlichen Rechtsgeschichte: Sie kennzeichneten den sogenannten „Burgfrieden“, also den Rechtsbereich, in dem die Stadt die niedere Gerichtsbarkeit ausüben durfte. Bis 1971/72 markierten die Steine die Grenzen der alten Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Ilm. Sie sind eine Besonderheit, weil die Ausdehnung der historischen Rechtsgrenze in vielen anderen, großen Orten nicht mehr erkennbar ist.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.