Beschleunigtes Verfahren und keine Ausgleichsflächen
(Au/Hallertau, sia)
Für das neue Baugebiet „An der Kapelle“ in Seysdorf wurde nun der Bebauungs- und Grünordnungsplan festgelegt. Die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren sind vorhanden. Desweiteren sind keine ökologischen Ausgleichsflächen herzustellen, da die Fläche des Baugebiets unter 20.000 Quadratmeter liegt.
Es scheint als ob sich im Auer Gemeinderat im Moment alles ums „Häusle bauen“ dreht. In Seysdorf entsteht das neue Baugebiet „An der Kapelle“. Dazu wurden nun vom Marktgemeinderat einige Festsetzungen beschlossen. Vorgesehen sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit ausschließlich Satteldächern in den Farben braun, rot, anthrazit. Wieder einmal sprechen sich die Gemeineräte gegen sogenannte Toscanahäuser mit Walmdach aus.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Aufstellungsverfahren durchgeführt werden. Beschleunigt heißt in dem Fall, das Verfahren verkürzt sich um 2-3 Monate.Dies ist möglich bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung, was hier der Fall ist. Bei diesem Verfahren entfallen auch die Umweltprüfung, der Umweltbericht und auch der Hinweis auf die umweltbezogenen Informationen. Außerdem beträgt die Fläche des Baugebietes unter 20.000 qm, so sind keine ökologischen Ausgleichsflächen herzustellen. Mit diesen Aussagen hatte Klaus Stuhlreiter so seine Probleme:“ Jeder kleine Häuslebauer muss Ausgleichsflächen schaffen, dieses Ungleichgewicht sollte man nicht fördern.“ Nach Meinung von Gerhard Stock seien aus seiner Sicht keine Ausgleichsflächen notwendig, da die frühere Hofstelle vorher schon komplett bebaut war. „Das wäre sinnlos und nicht schlüssig.“
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