Änderungen im Melderecht ab 1.11.15
(Rudelzhausen, cg)
Die Gemeinde Rudelzhausen gibt bekannt: Mit dem neuen Bundesmeldegesetz, das am 1. November 2015 in Kraft treten wird, wird erstmals das Melderecht in Deutschland vereinheitlicht. Mit dem Bundesmeldegesetz wird unter anderem das Ziel verfolgt, die Daten der Bürgerinnen und Bürger noch besser zu schützen, die Bürokratiekosten zu senken und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.
Das neue Meldegesetz bringt für die Bürgerinnen und Bürger Änderungen bei An-, Ab- und Ummeldungen mit sich und auch hinsichtlich der Erteilung von Melderegisterauskünften gibt es umfangreiche Neuerungen.
Ein wichtiger Bestandteil der Änderungen ist die wieder eingeführte Mitwirkungspflicht von Wohnungsgebern bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (z.B. beim Wegzug in das Ausland). Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.
Eine Übersicht über alle Änderungen finden Sie unter www.gemeinde-rudelzhausen.de/aktuelles.
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