Viel Lärm um nichts
(Pfaffenhofen, rt)Die Mieter dieser kleinen Häuser in Pfaffenhofen müssen raus, damit die örtliche Obdachlosenunterkunft erweitert werden kann. Foto: Stadt Pfaffenhofen
Für Aufregung sorgt weiterhin ein Medienbericht, wonach eine 80-jährige Frau aus Pfaffenhofen eine Mietkündigung ihrer Wohnbaracke in der Pfaffenhofener Obdachlosenunterkunft erhalten haben soll, ohne ihr von der Stadt Ersatzwohnraum anzubieten. Dass die Seniorin einfach auf die Straße gesetzt wird, dies dementierte die Kommune bereits. Doch eigentlich bedarf es darüber keiner Diskussion, denn klare Regelungen für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen gibt es längst.
Wie bereits von unserer Zeitung berichtet, soll einem Stadtratsbeschluss zufolge Pfaffenhofens Obdachlosenunterkunft an der Ingolstädter Straße erweitert werden. Dem Vorhaben müssen zwei Wohnbaracken weichen in denen insgesamt drei Menschen zur Miete leben. Deren Mietverhältnisse wurden ihnen zum Mai des kommenden Jahres gekündigt. Einer der Mieter ist eine 80-jährige Frau, die in einer Lokalzeitung zu Wort kam und anmerkte, dass sie von der Stadt die Auskunft erhalten habe, dass sie sich selbst darum kümmern müsse, eine neue Wohnung zu finden.
Die Stadtverwaltung reagierte gestern mit einer Pressemitteilung auf den Lokalmedienbeitrag und vermeldete, dass selbstverständlich „die Stadt den zwei Mietparteien, deren Unterkunft dem erforderlichen Neubau weichen muss, von vornherein die Stellung von Ersatzwohnraum für spätestens Frühjahr 2016 zugesagt (hat), falls eigene Bestrebungen der Mieter erfolglos bleiben sollten.“ Darüber hinaus habe ein Mitarbeiter der Caritas die persönliche Betreuung übernommen und den Mietern Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen wie Wohngeld und sonstige umfassende Hilfestellung angetragen.
Die Leute müssen selbst schauen
Der in der städtischen Pressemitteilung erwähnte Caritas-Mitarbeiter ist Klaus Bieber, der dortige Fachdienstleiter für den sozialpsychiatrischen Dienst. Dieser stellte auf Nachfrage von Hallertau.info klar: „Ich habe keine Wohnungen, biete aber Unterstützung, wenn sie sich bewerben auf eine Wohnung; oder bei Anträgen können sich die Betroffenen an mich wenden.“ Die Leute müssten jedoch immer „selber schauen, ob sie was finden.“
Bieber verweist darauf, dass er für die Stadt nur 15 Wochenstunden in der Wohnungslosenhilfe tätig sei. „Es gibt unendlich viele, die Wohnungen suchen.“ Sie alle hätten nur eine Chance auf Erfolg über den Privatmarkt, doch darum müssten sie sich selbst kümmern.“ Bei der Menge der Fälle bleibe „keine Zeit, sich näher zu befassen.“
Alles längst geregelt
Offenbar übersehen bei der öffentlich geführten Diskussion alle direkt oder indirekt Beteiligten, dass Obdachlose, also jener Personenkreis, der keine abgeschlossene Wohnung mit einem Mietvertrag hat, einen Anspruch auf ihre Unterbringung haben - und dazu sind die Kommunen gesetzlich angehalten. Wer also nach "intensiver Suche" keinen Ersatz für seine bisherige Wohnung gefunden hat, kann nicht einfach auf die Straße verwiesen werden.
Schon aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die örtliche Verwaltungsbehörde zur Beschaffung geeigneten Wohnraumes verpflichtet. Das bedeutet ganz klar, dass die jeweils zuständige Kommune dafür zu sorgen hat, dass ein Wohnungsloser von seiner Wohnortgemeinde wenigstens notdürftig untergebracht wird. So regelte beispielsweise im vergangenen Jahr die Gemeinde Pörnbach einen derartigen Sozialfall nach einer Zwangsräumung mangels Sozialwohnung oder einer speziellen Obdachlosenunterkunft mit der Aufstellung von Wohn-Containern. Eine Lösung, die mehrere tausend Euro kostete und dazu nicht einmal nötig gewesen wäre, weil es die betroffenen Bürger vorgezogen haben, kurzerhand in einen anderen Ort zu ziehen.
Es ist den Gemeinden aber ebenso gut möglich, für die von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen wenigstens vorübergehend Zimmer in Pensionen oder Gasthäusern anzumieten. Diese Pflichtaufgabe wird die Kommunen künftig vermehrt beschäftigen, da auch die anerkannten Flüchtlinge weder mittelfristig und schon gar nicht langfristig in den Asylbewerberunterkünften bleiben können.
Unkalkulierbar wird jedoch auch in Zukunft sein, wie sich die jeweils betroffenen Menschen verhalten. Sollten sie nämlich der Meinung sein, in einer anderen Kommune bessere Lebensbedingungen vorzufinden, können sie ohne weiteres wegziehen, denn sie haben ja die freie Wahlmöglichkeit ihres Wohnortes.
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