Steuern steigen im kommenden Jahr
(Reichertshofen, rt)
Die Hebesätze in Reichertshofen werden nach einem Beschluss des Gemeinderats ab dem kommenden Jahr steigen. Dies wirkt sich auf die Grundsteuer A und B aber auch auf die Gewerbesteuer aus. Die Steuererhöhung geht nicht nur zu Lasten des Bürgers, sondern soll über eine niedrigere Kreisumlage auch die Gemeindekasse und damit die Allgemeinheit entlasten.
Als Hebesatz bezeichnet man den Faktor, der die Höhe der den Gemeinden zustehenden Steuern bestimmt. Je höher der in der Regel jährlich festzulegende Hebesatz ist, desto teurer kommt die Gemeindesteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer für den Bürger. Damit bekommt die Gemeinde zwar mehr Geld, macht sich aber unter Umständen auch unattraktiver für Gewerbebetriebe, für Landwirte (Grundsteuer A für unbebautes Land) oder für Gebäudeeigentümer (Grundsteuer B). Reichertshofen liegt bei den Grundsteuern derzeit mit 260 Prozent noch deutlich unter dem Landkreisdurchschnitt, der bei 301,3 Prozent liegt, während der Markt bei der Gewerbesteuer mit 320 Prozent über dem Kreisdurchschnitt liegt, der 310 Prozent ausmacht.
Der Hebesatz wird mit dem Steuermessbetrag multipliziert und ergibt die Steuer. Der Steuermessbetrag ist wiederum eine Rechengröße, die sich unter anderem an der Einkommensteuer orientiert. Ohne die Zustimmung des Dritten Bürgermeisters Georg Link (FW) - der wetterte am Rande der Sitzung in aller Deutlichkeit über die Steuererhöhung - stimmte unlängst die Gemeindevertretung ansonsten geschlossen zu, bei den beiden Grundsteuern und der Gewerbesteuer jeweils 310 Prozent anzusetzen.
Das heißt also, dass der Steuermessbetrag ab 2017 mit dem Faktor 3,1 multipliziert wird. Als Argument für diese Anpassung an die Nivellierungshebesätze, die im kommenden Jahr bei ebenfalls 310 Prozent liegen, gab die Verwaltung an, dass bei der Berechnung der Steuerkraftzahlen dem Markt den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes nach unterstellt wird, dass dieser die betreffenden Sätze für 2016 auch anwendet und entsprechend hohe Einnahmen erzielt. Bliebe man im Markt beim alten Satz, würde bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen ein höheres Steueraufkommen zugrunde gelegt, als tatsächlich eingenommen wird. Dies führt in der Folge zu niedrigeren Schlüsselzuweisungen. Andererseits steigt dann die zu zahlende Kreisumlage.
Zum Vergleich: Im Jahr 2015 hat im Landkreis Pfaffenhofen die Gemeinde Hettenshausen mit 250 Prozent bei den beiden Grundsteuern den geringsten Satz, die Kreisstadt Pfaffenhofen mit 350 beziehungsweise 380 den höchsten. Bei der Gewerbesteuer liegen die meisten Kreiskommunen bei 300 Prozent, Pfaffenhofen ist jedoch mit 345 Prozent auch damit an vorderster Stelle. Die Nachbargemeinde Pörnbach verlangt übrigens einheitlich 320 Prozent.
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