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Leserbrief

(Reichertshofen, hal)

Zum Bericht der Hallertau Info vom 24.01.16
„Bedenken zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost und Mischgebiet Thannbergstraße“

Bedenken weiterhin berechtigt!

Bürgermeister Franken und die große Mehrheit des Marktgemeinderats stimmten mit 16 : 4 (Gegenstimmen Pfab Josef, Fuchs Josef., Lindenmeier Dieter und Schembera Waltraud) der Umwandlung des Gewerbegebietes Ost zum Wohngebiet zu. Bereits im Vorfeld hatte der Gemeinderat mit 16 : 3 (Gegenstimmen CSU) der Teilaufhebung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost und Mischgebiet Thannbergstraße“ zugestimmt. Die von der Aufhebung betroffene Fläche wurde dadurch zu unbeplantem Innenbereich. Dieser Bereich ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu bewerten. Das bedeutet, dass alles gebaut werden kann, „was sich in die Umgebung einfügt“. Für den Eigentümer der bisher unbebauten Fläche ist das ein baurechtlicher Freibrief mit optimaler wirtschaftlicher Verwertungsmöglichkeit. Und um das Geschenk komplett zu machen, genehmigte der Gemeinderat auch den Antrag des Grundstückseigentümers, anstatt zwei Wohneinheiten sogar vier pro Baugrundstück errichten zu dürfen.

Da könnte man doch meinen, dass der Grundstückseigentümer bei so viel Wohlwollen des Gemeinderates einen Teil der Einlagefläche an die Gemeinde abgeben muss, so wie es in der Vergangenheit der Fall war. Schließlich hatten damals auch die anderen Eigentümer bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost und Mischgebiet Thannbergstraße“ dreißig Prozent der Einlagefläche abgeben müssen. Auch bei neuen Baugebieten wird das so gehandhabt im Interesse der Bürger und der Gemeinde.

Mit Verwunderung registrierten die betroffenen Anwohner nun, dass dies beim aktuellen Gemeinderatsbeschluss nicht der Fall ist. Der Grundstückseigentümer braucht nichts von der Einlagefläche abgeben. Die Gemeinde erwirbt keine Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau zur Beseitigung der Wohnungsnot. Es entsteht auch kein Bauland für Einheimische im Rahmen des Baulandmodells. Hierzu hatte Bürgermeister Franken in der Sitzung angemerkt, dass das Baulandmodell in diesem Fall aus rechtlichen Gründen nicht angewendet werden könne, was definitiv falsch ist. Und zu guter Letzt hat die Gemeinde dem Grundstückseigentümer nicht einmal eine Bauverpflichtung auferlegt.

Die Bedenken der Bürger sind also mehr als berechtigt. Vor allem, wenn man Aussagen in der Sitzung wie die von 3. Bürgermeister Georg Link hört, dass sich ein Grundstückserwerb für die Gemeinde nicht rechne. Georg Link und viele Mitglieder des Gemeinderats müssen sich nach dieser Abstimmung nicht nur fragen lassen, ob sie nicht rechnen können, sondern auch, inwieweit sie sich noch ihrem gemeindlichen Eid verpflichtet fühlen, das Gemeinwohl über Einzelinteressen zu stellen.


Hans Felber
 

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