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Gemeinderat stimmt Sanierungskonzept zu

(Wolnzach, hr)

Foto: Archiv/Regler

In Wolnzach hat man ein Problem – die Kläranlage. Wie hallertau.info schon mehrfach berichtet hat, kam es aufgrund von Planungsmängeln zu einer Wölbung und Rissbildung in beiden Becken. Nachdem nun bereits im Januar der Gerichtsgutachter die grundsätzliche Aussage getroffen hatte, dass die Becken sanierungsfähig sind und der Markt der Ingenieurgemeinschaft Fuchs/Weiß im Sinne der Mängelbeseitigung die Sanierungsplanung überließ, gab es nun auch ein einstimmiges Votum für den ausgearbeiteten Plan.

Schon im Januar hatte der Sachverständige Konrad Steger, der die Gemeinde in allen Fragen die Kläranlage betreffend fachlich berät, ein mögliches Sanierungskonzept skizziert. Schon damals war von Zugpfählen und einer neuen Bodenplatte die Rede. Nun knapp zwölf Monate später haben die Planer diesen Vorschlag in einem konkreten Plan ausgearbeitet. In beide Becken sollen zunächst mit rückbaubare Betonschächte eingebracht werden und der Zwischenraum mit Kies verfüllt werden. Durch diese enorme Belastung will man erreichen, dass dich die alte Bodenplatte in ihren ursprünglichen Zustand zurückverformt. Im Anschluss daran sollen dann 116 Zugpfähle je Becken die Platte mit dem Untergrund verbinden. Wie Konrad Steger erläuterte, sind diese Zugpfähle durchaus gängige Praxis bei der Sanierung von Bodenplatten. Nachdem die Pfähle eingebracht wurden und Zeit zum Aushärten hatten, wird über die alte Bodenplatte eine neue betoniert und fest mit der alten verbunden.

Damit würde man aber auch aufgrund der neuen Betondecke rund 30 – 40 Zentimeter in Bezug auf das Beckenvolumens verlieren. Wie Projektsteuerer Wilhelm Wipfler ausführte, kann dies durch eine Anhebung der Ablaufrinne im Nachklärbecken sowie durch das Anpassen des Ablaufrohres, der Schwimmschlammreinigung und des Rinnenreinigungsgerätes ausgeglichen werden, so dass, wie Wipfler anfügte, beide Becken nach den Sanierungsarbeiten das gleiche Volumen und die gleiche Wassertiefe aufweisen werden. Nicht nur was das Volumen, sondern auch was die Lebensdauer der Anlage betrifft, legten sich die Experten eindeutig fest. Hier sind nach ihren Einschätzungen keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

All dies war auch in Grobzügen schon Inhalt der Sitzung am 28. Januar 2016. Die Frage, die sich knapp 28 Monate später stellte: Ist die Planung tragfähig? Und auch hier sprachen die Gutachter eine eindeutige und sehr klare Sprache. „Ich habe die Planungsunterlagen begutachtet. Rechnerisch ist die Standsicherheit geprüft und es bestehen keine Bedenken“, bewertete Steger die vorgelegten Pläne und fügte an: „Für die statische Berechnung wurde nur die neue Bodenplatte herangezogen und der Grundwasserspiegels eines hundertjährigen Hochwassers angenommen.“

Die Unterlagen wurden nicht nur vom gemeindlichen Sachverständigen in Augenschein genommen und auf Herz und Nieren geprüft, denn auch die Ingenieurgemeinschaft Fuchs/Weiß hielt beriets während der Planungsphase hier engen Kontakt zum Regensburger Professor Harald Sipple. Eines seiner Fachgebiete ist die Gebäudeinstandsetzung. Dieser steht, wie Planer Anderas Weiß betonte, zu 100 Prozent hinter der Planung. Insgesamt folgte der Gemeinderat dann auch den Einschätzungen der Experten und votierte für die Ausarbeitung der Detailplanung, die auch eine genaue Kostenrechnung beinhaltet. Schon im Februar soll dann der Sanierungsbeschluss gefasst werden.

„Wir sind insofern froh, dass die baulichen Maßnahmen vom Rechtsstreit entkoppeln konnten“, so Bürgermeister Jens Machold (CSU). Er betonte, dass man hier eine zügige Sanierung anstrebe und die Anlage bereits Anfang 2018 in Betrieb gehen soll. Allerdings wird hierfür die Gemeinde – zumindest was die baulichen Maßnahmen betrifft – in Vorleistung gehen müssen. Wie Fachanwalt Thomas Berreth erläuterte, gibt augenblicklich im Verfahren, obwohl auch der Gerichtsgutachter die Schadensursache eindeutig auf einen Planungsfehler zurückführte, keine Bewegung. Dies liegt seinen Ausführungen auch daran, dass hier die Versicherungen der Ingenieurgemeinschaft Fuchs/Weiß und des Statikers Andreas Wolf diese Verantwortlichkeiten noch nicht akzeptiert haben und entsprechend in die gerichtliche Anhörung gegangen sind. „Wir wissen zwar, was schadenskausal ist, aber juristisch gesehen gibt es noch einigen Sand im Getriebe“, so Berreth.
 

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