Gewerbegebiet Mooswiesen: Bebauungsplan auf den Weg gebracht
(Pfaffenhofen, wk)Die Verbandsräte des 2013 gegründeten interkommunalen Planungsverbandes „Gewerbegebiet Mooswiesen“ hatten für das betreffende Gebiet, das zu zwei Dritteln auf Pfaffenhofener und zu einem Drittel auf Scheyrer Flur liegt, den seit 2014 bearbeiteten Bebauungsplan in der heutigen Sitzung unter der Leitung des Scheyrer Bürgermeisters Manfred Sterz beschlossen und auf den Weg gebracht.
Zweck des Planungsverbandes war die gemeinsame Bauleitplanung für das ehemalige „Meisinger-Areal“ auf dem Gebiet beider Gemeinden. Geplant ist die Einrichtung eines Kunststoff-Recycling-Zentrums als Niederlassung eines Unternehmens aus Schrobenhausen, dazu sollen bestehende Hallen umgenutzt und auf den Außenflächen zum Teil überdachte Lagerboxen untergebracht werden. Der hierfür erforderliche, vorhabenbezogene, Bebauungsplan regelt insbesondere die Einhaltung der zulässigen Immissionswerte und die Eingrünung der Gewerbefläche zur besseren Einfügung in das Landschaftsbild. Nach Auslegung der Planunterlagen mussten die eingegangenen Anregungen und Bedenken von Trägern öffentlicher Belange sowie von Privaten überprüft und die Pläne ggf. abgeändert werden. Dazu diente die heutige Sitzung, wobei es keine privaten Einwendungen gab. Christian Koller von der städtischen Stadtentwicklung trug die Punkte vor, besonders vom Fischereiverband, dem Landratsamt, dem Wasserwirtschaftsamt sowie dem Bund Naturschutz. Die Fischer befürchteten vor allem, dass Kunststoffkleinteile, verschmutztes Wasser sowie Löschschaum bei einem Brand in den Gerolsbach laufen könnten. Das Straßenbauamt Ingolstadt schlug eine Linksabbiegespur auf der Staatstraße 2045 vor wegen des hohen Transportaufkommens, da sowohl Bürger als auch Gewerbe ihre Abfälle dort abgeben können. Die Verbandsräte einigten sich, einige Punkte aufzunehmen, andere Anregungen müssten im Baubescheid aufgenommen werden und die Abbiegespur soll mit dem Unternehmen vertraglich geregelt werden, für den Fall dass dies eines Tages erforderlich wird.
Nachdem alle Einwendungen und Anregungen gerecht abgewogen wurden, fasste der Planungsverband einstimmig den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan. Der Plan wird öffentlich ausgelegt und tritt mit Bekanntgabe in Kraft. Somit hat der Landkreis ein zweites interkommunales Gewerbegebiet, so wie Wolnzach und Rohrbach mit Bruckbach, nur deutlich kleiner.
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