Barrierefreiheit ist ein Gewinn für alle
(Mainburg, sh)Referent Dipl. Architekt Markus Donhauser von der Bayerischen Architektenkammer
Um Menschen mit Behinderung die Nutzung des Wohnraums zu erleichtern, unterstützt der Freistaat die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum. Dadurch können Menschen auch bei eintretender Behinderung in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Wo und wie ein solcher Umbau möglich ist, erfuhren die Bürger kürzlich bei einem Informationsvortrag in der Stadthalle zum Thema „Schöner Wohnen ohne Barrieren“.
„Sieht man sich gezwungen, Miet- oder Eigentumswohnraum an die Belange von behinderten Menschen anzupassen, sollte man sich zuerst fragen, ob es irgendwelche Fördermöglichkeiten gibt“, so Diplom Architekt Markus Donhauser. Darunter fallen der Umbau einer bestehenden Wohnung, der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlägen in diese sowie auch die Änderung von Außenanlagen, z.B. KFZ-Stellplätze.
Als Maßnahmen kommen beispielsweise auch eine Rampe für Rollstuhlfahrer oder die Änderung des Wohnungszuschnitts in Betracht. Die Neigung von Rampen speziell für Rollstuhlfahrer liegt bei max. 6 Prozent, damit dieser problemlos hochkommt.
Beim barrierefreien Umbauen muss auch der Boden rollstuhlgerecht sein. „Bodenbeläge sind ein entscheidendes Kriterium wenn man gut und sicher unterwegs sein will“, so Donhauser weiter. Insbesondere vor der Eingangstür sollte es möglichst immer eben und rutschhemmend sein, damit die Unfallgefahr minimiert wird.
Wer meint, dass behindertengerechter Wohnraum nicht schön ist, der irrt. „Barrierefreiheit kann sehr wohl mit ansprechendem Design einhergehen“, wandte Donhauser ein. Die Spezialisten von der Architektenkammer Bayern verstehen es, durch langjährige Erfahrung praktisches mit schönem Design zu vereinen.
In Sachen Treppenlifte hatte Herr Donhauser so seine Einwände. Er kenne viele Senioren, die mit solchen Aufzügen nicht 100 Prozent zufrieden seien. Donhauser selbst sprach von einer „Notlösung“, die einerseits teuer sei und andererseits auch einen Abhängigkeitsfaktor mitbringt. Deshalb sollten sich die Betroffenen immer um eine Alternative zum Treppenlift umschauen.
Eine barrierefreie Treppe wäre z.B. eine solche Alternativlösung. Diese sollte zum einen mit einem beidseitigen Handlauf von 85-90 cm Höhe ausgestattet, zum anderen sollten die Stufen kontrastreich markiert sein, um Stürze zu vermeiden. Die Gefahr, dass die letzte Stufe gern übersehen wird, ist bei sehschwachen Personen besonders hoch.
Der Diplom Architekt gab praxisorientierte Hinweise, wie man nahezu jeden Raum im Haus barrierefrei bauen kann. So gibt es mittlerweile neben Bädern auch barrierefreie Küchen, die individuell maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der Bewohner gebaut werden.
Welche Förderungen gibt es?
Abgerundet wurde der Fachvortrag durch Hinweise zu Förderanträgen, die Gerhard Breunig vom Technischen Bauamt des Landkreises gab. Dank des „Bayerischen Wohnungsbauprogramm“ winken stattliche Fördersummen von bis zu 10.000 Euro Höchstbetrag. Hier sind laut Breunig zwei Dinge zu beachten: Erstens muss die Antragsstellung unbedingt vor Baubeginn erfolgen, da es rückwirkend keine Förderung gibt.
Begünstigte Person ist die Person mit mind. 50 % Schwerbehinderung mit Ausweis oder Pflegegrad. Damit die Förderung gewährt wird, darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Herangezogen wird dafür das Einkommen aller der im Haushalt lebenden Personen, neben der begünstigten Person.
Um Betroffene bei der Umsetzung der Barrierefreiheit in allen Lebenslagen bestmöglich zu unterstützen, bietet die Beratungsstelle Barrierefreiheit bayernweit Erstberatungen im Themenfeld an. Anlaufstelle für den Förderantrag ist das Landratsamt Kelheim.
Bürgermeister Josef Reiser übergab im Namen der Stadt ein Geschenk an die Referenten. Das Publikum erfuhr, dass die Stadt in naher Zukunft die Stadtbücherei barrierefrei machen wolle
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