Das neue Pflegestärkungs Gesetz
(Geisenfeld, sh)
Ab diesem Jahr ändert sich grundlegend die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde eingeführt. Das neue System beinhaltet fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen. Im Rahmen der sonntäglichen Veranstaltungsreihe „Gesundheit im März“ informierten Landrat Martin Wolf und Erich Irlstorfer über die wichtigsten Neuerungen für Betroffene.
Im Gasthaus Glas setzte sich am Wochenende der Arbeitskreis der CSU aus Gesundheit und Pflege zusammen. Übergeordnetes Thema war die „Verbesserung der Pflege durch Pflegegrade statt Pflegestufen“. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II gelten einige neue Regelungen in der Pflege. Die Änderungen traten mit Beginn diesen Jahres in Kraft und sind durchaus bedeutungsvoll. Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit soll dazu beitragen, dass nicht mehr zwischen körperlichen Einschränkungen einerseits und kognitiven und psychischen Einschränkungen andererseits unterschieden wird. „Damit soll insbesondere pflegebedürftigen Demenzkranken geholfen werden“, erklärte Irlstorfer.
Die Referenten des Pflegearbeitskreies mit CSU-Ortschef Andreas Aichele (rechts außen)
Pflege solle so gestaltet sein, dass der Mensch im Mittelpunkt steht. „Mit der neuen Gesetzgebung soll dafür gesorgt werden, dass jeder und jedem soviel Lebensqualität wie möglich trotz Krankheit oder Behinderung im Alter erhalten bleibt“, betonte der CSU Politiker. Sehr begrüßenswert – oder fast schon überfällig - finde er demnach das Pflegestärkungsgesetz. Das alte System habe ohnehin viele Lücken gehabt.
Irlstofer wollte jedoch auch betont wissen, dass das neue Gesetzeskonstrukt nicht der „Weisheit letzter Schluss ist“. Vorteile für Betroffene und ihre pflegenden Angehörigen ergeben sich vor allen Dingen aus der neuen Betrachtungsweise der Krankheit bzw. Behinderung. Diese sind:
Umfassender Blick: Nicht mehr nur die körperlichen Beeinträchtigungen stehen im Fokus, sondern alle Aspekte, besonders auch die psychischen und kognitiven Anteile der Pflegebedürftigkeit werden berücksichtigt.
Gleichberechtigte Leistungen: Die Menschen, die z.B. eine demenzielle Erkrankung haben, werden den körperlich eingeschränkten Pflegebedürftigen gleichgestellt. Sonderfälle sind damit überflüssig.
Individuelle Pflege für alle: Durch den neuen Pflegebegriff werden individuelle Fähigkeiten und Beeinträchtigungen genauer erfasst, was zu einer treffenderen Einschätzung und faireren Bewertung der zustehenden Leistungen führt.
„Zeit ist oft der größte Feind des Pflegepersonals“, so Irlstofer. Im neuen Gesetz wird dieser Faktor mitberücksichtigt. Durch eine angemessene Bezahlung möchte man den Beruf der Pflegekraft attraktiver machen als bisher. „Bei Pflegegrad 2 sprechen wir von einer Vergütung von 316 Euro, ab Pflegestufe 5 von 901 Euro Leistung“, informierte Irlstofer. Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen.
Das neue Gesetz schafft auch die Möglichkeit, Thema Pflege und Beruf besser unter einen Hut zu bekommen. Wer pflegt und berufstätig ist, kann bis zu zehn Tage unter bestimmten Voraussetzungen einmalig Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen (Pflegeunterstützungsgeld) und bis zu zwei Jahre seine Arbeitszeit reduzieren.
Kurzzeitpflege
Wie Landrat Wolf anmerkte, gibt es in Pfaffenhofen schon jetzt Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen. „Wir merken, dass das ziemlich gut angenommen wird“, so Wolf. Sogar so gut, dass ca. 1000 von 1200 zur Verfügung stehenden Plätzen in allen 12 Einrichtungen schon belegt sind. Eine 13. ambulante Pflegeeinrichtung wird hinzukommen. Es gibt nach den Worten des Landrats allerdings auch die Möglichkeit einer Warteliste, sind alle Kapazitäten in einer Wunscheinrichtung im Landkreis bereits ausgeschöpft.
Tages- und Kurzzeitpflege verfolgen das Prinzip „ambulant vor stationär“. Das bietet sich an, wenn betreuungsbedürftige Menschen vorübergehend nicht zuhause versorgt werden können, z.B. weil die Angehörigen berufstätig sind. Gerne kann man sich hierzu vom Landratsamt beraten lassen, auch wenn es z.B. um die Frage geht, welche Unterstützungsgelder zustehen. „Im Zuge der Pflegestärkungsgesetze erhalten fast alle Pflegebedürftigen zumeist höhere Leistungen“, betonte Martin Wolf.
Da Mitarbeit in Pflegeberufen immer ein Thema ist, wurden die Einstiegsmöglichkeiten für alle Interessierten in ambulanter bzw. stationärer Pflege erleichtert. „Mit einem 1 Jahr hat man die Qualifikationen, um als Pflegekraft zu arbeiten“, informierte der Landrat.
Wer stattdessen ausländische Pflegekräfte beschäftigt, der hat auf einige Punkte zu achten. Darüber klärte Herr Mühlbacher von der Arbeitsagentur für Vermittlung ausländischen Pflegepersonals auf. So etwa, dass man ganz normale Arbeitsgeberpflichten wie Lohnfortzahlung bei Krankheit habe.
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