Patient ohne Verfügung
(Airischwand, sia)
Was passiert, wenn ich durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung nicht mehr selbst über mich entscheiden kann? Ein Thema, dass man persönlich vielleicht nicht gerne in Angriff nimmt, aber wichtig ist, für einen selbst und für die Angehörigen, denen im Ernstfall schwierige Entscheidungen abgenommen werden können. Jeder sollte bei seiner eigenen Patientenverfügung ganz bewusst entscheiden: Was genau will ich, oder was möchte ich auf keinen Fall. Die UWN Nandlstadt und der VdK Nandlstadt hatten am vergangenen Freitag zu einem Informationsabend zum Thema „Patientenverfügung“ nach Airischwand eingeladen.
Dipl. Jur. Stefan Götzfried hat seit 2012 eine eigene Kanzlei in Nandlstadt und erklärte sich bereit über das Thema „Patientenverfügung“ zu sprechen. Als Einleitung des Abends erzählte er die Geschichte von „Monika“ aus einem Buch von Matthias Thöns. Monika ist 67 und leidenschaftliche Skifahrerin. Sie bricht sich bei einem Skiunfall die beiden ersten Halswirbel, kommt ins Klinikum Innsbruck. Aber nach zu langem Sauerstoffmangel fällt sie ins Wachkoma. Der Bruch der Halswirbel führt zu einer Querschnittslähmung. Es besteht keinerlei Aussicht auf Gesundung, was die Patientin will, wird oder kann nicht mehr gefragt werden. Der lange Leidensweg, der darauf folgt, den möchte niemand durchmachen. Nach über sechs Jahren Wachkoma und Querschnittslähmung stirbt Monika. Hat sie jemals so leben bzw. sterben wollen?
Der Fall „Monika“ ist beliebig austauschbar, auch auf uns selbst. Möchte ich mit allen Mitteln am Leben erhalten werden oder nicht? Eine Patientenverfügung kann auf jeden einzelnen ganz individuell abgestimmt werden und greift nur dann, wenn man selbst nicht mehr aktiv entscheiden kann. Solange man das aber kann, ist die Patientenverfügung hinfällig, betonte der Jurist mit Nachdruck. Niemand muss befürchten, Opfer seiner eigenen Anordnung zu werden.
Typische Regelungspunkte sind: Behandlungsabbruch bei Sterbenden, bei Koma und bei schwerer Demenz. Götzfried empfahl, eigene Wünsche und Vorstellungen genau aufzuschreiben. Ein weiterer Punkt ist die „indirekte Sterbehilfe“, oder Schmerztherapie mit Sterberisiko. Hier kann man festlegen, auf jeden Fall mit ausreichend Schmerzmittel versorgt zu werden, auch wenn sie zu einem vorzeitigen Sterben führen. Eine Patientenverfügung ist wie man sieht, höchst individuell und jeder hat andere Vorstellungen von Ethik und Würde. Deshalb sollte sich jeder frühzeitig Gedanken über seine eigene Patientenverfügung machen, um nicht dasselbe Schicksal wie Monika zu erleiden.
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