Gartenabfälle in der Natur entsorgen? - Besser nicht!
(Mainburg, hal/sh)
Grünschnitt in der freien Natur ist rechtlich gesehen Müll und kann Bußgelder nach sich ziehen. Gartenabfälle überdüngen Böden und können gebietsfremde Organismen freisetzen. Die Stadt Mainburg bittet um Beachtung: Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt.
Diese Art der Entsorgung ist illegal. Pflanzliche Abfälle sind entweder über die Biotonne zu entsorgen oder im Wertstoffhof abzugeben. Die Anlieferung bis1 m³ ist in den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren sogar kostenlos (nähere Informationen s. Abfallentsorgungsplan vom Landkreis Kelheim; online unter www.landkreis-kelheim.de erhältlich). Alternativ kann natürlich auch die fachgerechte Kompostierung der Gartenabfälle im eigenen Garten durchgeführt werden.
Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?
• Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen.
• Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs. Wer meint, sein Obstbaumschnitt sei nur ein Haufen Zweige, wie sie ohnehin im Wald liegen – auch der irrt. Durch den Gehölzschnitt können Pilzkrankheiten von Gartensträuchern oder Obstbäumen auf Waldbäume übertragen werden.
• Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.
• Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staats- oder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen sind, diese von der öffentlichen Hand zu tragen - also auch von Ihnen als Steuerzahler.
• Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und stellt zumeist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit, mit einem Bußgeld von bis zu 1.320,00 € dar.
Außerdem wird der Wald von vielen Menschen als Ort der Erholung und für viele Freizeitaktivitäten genutzt. Durch Abfallhaufen wird das Naturerlebnis geschmälert und die Landschaftsästhetik gestört. Wohl jeder ärgert sich über Abfall- und Müllhaufen – der Wald ist schließlich keine Deponie.
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