Abfallentsorgungsgebühren bis 15. Juli fällig
(Pfaffenhofen, hal/rt)Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, wird die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2017 am 15. Juli fällig. Soweit dem AWP kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, hat der sogenannte Gebührenschuldner fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15.02. und 15.07. eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten.
Bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht. Sollte dem AWP bis Freitag, 30. Juni, kein SEPA-Mandat für die Fälligkeit ab 15. Juli erteilt worden sein, müssen die fälligen Abfallgebühren überwiesen werden. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2016 beziehungsweise den danach ergangenen Gebührenbescheiden.
Für bargeldlose Zahlungen ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Sparkasse Pfaffenhofen
BIC: BYLADEM1PAF
IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70
Der AWP bittet darum, bei Überweisung oder Einzahlung auf die vorgenannte Bankverbindung immer die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.
Bareinzahlungen können in der Geschäftsstelle des AWP, Raiffeisenstraße 19 in Pfaffenhofen, aus kassentechnischen Gründen nur am Montag, 17. Juli, von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr angenommen werden. Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.