Geflügelmastgenehmigung nach Recht und Gesetz
(Pfaffenhofen / Eschelbach , hal/rt)Symbolbild: Raths
Nach der umstrittenen Entscheidung des Pfaffenhofener Landratsamtes, einen Geflügelmastbetrieb in Eschelbach unter Auflagen zu genehmigen, stellt die Kreisbehörde nach heftiger Kritik der Öffentlichkeit am heutigen Donnerstag klar, dass es sich dabei um einen rechtmäßiger Gesetzesvollzug gehandelt habe.
„Die Meinungen zu Geflügelmastbetrieben in der genehmigten Größenordnung von 144.600 Masthähnchenplätzen gehen in der Sache erwartungsgemäß auseinander. Aufgrund der klaren Gesetzeslage hat das Landratsamt als Vollzugsbehörde jedoch nicht das Recht und die Macht, eine Massentierhaltung zu verhindern, wenn nach dem Gesetz der Antragsteller wie hier einen Anspruch auf Genehmigung hat. Die Behörde hat in allen Phasen des Genehmigungsverfahrens nach Recht und Gesetz gehandelt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisbehörde.
Ferner seien alle Anfragen des Landtags in Sachen Petition fristgemäß und zeitnah beantwortet und die angeforderten Unterlagen teilweise mehrfach auf dem Dienstweg vorgelegt worden. Dies gelte auch für die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Luftreinhaltegutachten und die Plausibilitätsprüfung der TÜV Südbayern Service GmbH als Sachverständige. „Der Aufforderung, Unterlagen vorzulegen wurde zeitnah und vollumfänglich entsprochen; wiederholt wurde angeboten, auf Wunsch weitere Unterlagen vorzulegen und Fragen zu beantworten. Wir haben uns zu jeder Zeit korrekt verhalten“, betont der stellvertretende Landrat Anton Westner (CSU).
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz habe mit Schreiben vom 2. Februar 2017 an den Bayerischen Landtag zur Eingabe vom 4. Dezember 2016 umfassend Stellung genommen. „In diesem Schreiben des Staatsministeriums wird auf das Schreiben des Landratsamtes Pfaffenhofen an der Ilm verwiesen, das auf sämtliche vorgebrachte Punkte eingeht.“ Auch werde vom Staatsministerium festgestellt, „dass es keine Anhaltspunkte für ein nicht ordnungsgemäßes Verfahren gibt.“
Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten habe die Privilegierung als landwirtschaftliches Vorhaben bestätigt. In der Stellungnahme des Umweltministeriums an den Bayerischen Landtag werde auch darauf hingewiesen, dass das Landratsamt mit dem Abschluss des Verfahrens Ende März 2017 rechnet. „Da alle Voraussetzungen eingehend geprüft waren und entscheidungsreif vorlagen, war die Entscheidung zu treffen. Ein Hinausschieben wäre rechtswidrig und wir würden uns angreifbar und eventuell sogar schadensersatzpflichtig machen“, betont der Behördenleiter. Die Antragsteller hätten einen Anspruch auf Genehmigung gehabt, weil alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt waren. Die Souveränität des Landtagsausschusses sei durch die Entscheidung des Landratsamtes nicht angetastet.
„Ich würde mich freuen, wenn die Diskussion um Massentierhaltung versachlicht werden könnte. Das Landratsamt hat die einschlägigen Gesetze richtig angewendet und nach rechtstaatlichen Grundsätzen gehandelt. Es lag nicht im Einflussbereich des staatlichen Landratsamts, die Entscheidung zu verzögern oder ohne sachlichen Grund eine andere Entscheidung zu treffen“, stellt der Stellvertreter des Landrats mit Nachdruck fest. „Unabhängig von meiner persönlichen Meinung musste das Landratsamt die Genehmigung erteilen. Wenn man Massentierhaltung verhindern oder abschaffen will, müssen die Abgeordneten die Gesetze ändern“, so Westner.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.