Einführung der getrennten Abwassergebühr
(Nandlstadt, sia)
Mit der neuen Regelung, die Abwassergebühr in Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr aufzuteilen sind nicht alle Bürger glücklich. Eine erneute Infoveranstaltung über die Einführung der getrennten Abwassergebühr fand vergangene Woche in der Grund- und Mittelschule statt.
Die Aufgabe des Marktes ist es, Abwasser zu beseitigen. Die Erhaltung der Kanäle und laufende Kosten werden über die Beiträge finanziert. Bisher war der Leitungswasserverbrauch auch der Abwasserverbrauch. Ab 1.1. 2018 werden Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt berechnet. Wie das in Zukunft abgerechnet wird, erklärte Stefan Mayer vom Ingenieursbüro WipflerPlan den knapp 40 anwesenden Bürgern. Für Privathaushalte in Nandlstadt wird sich nicht viel ändern, im Gegenteil, es soll sogar eine geringfügige Entlastung geben. Gewerbe oder größere Hofstellen müssen dagegen tiefer in die Tasche greifen. Speziell in den Ortsteilen hieß es erst, da wo kein Kanal für Niederschlagswasser da ist entfällt auch keine Gebühr. Mittlerweile sieht die Sache etwas anders aus. In Airischwand, Tölzkirchen und Unterholzhäuseln hat sich herausgestellt, dass aus den 70er Jahren noch sogenannte Bürgermeisterkanäle als Gemeinschaftseinrichtung bestehen. Ob die durch Gemeindegrund gehen oder Privatgrund, da wurde damals keine Rücksicht genommen. Das holt uns jetzt ein, erklärte Christine Heinzlmair, die zuständige Sachbearbeiterin im Nandstädter Rathaus. Das bedeutet nun, für die Kanäle, die damals von den Bürgern gebaut wurden, sollen jetzt Gebühren anfallen. Einige anwesende Airischwander Bürger machten auf der Infoveranstaltung ihrem Ärger Luft. Bei der Abrechnung werden alle über einen Kamm geschert, ob Einfamilienhaus, oder große Hofstelle. Die Gerechtigkeit fehlt hier gänzlich. Für Manche mag es ja eine Entlastung sein, für Viele aber nicht. Es entsteht praktisch eine Gebühr, wo vorher keine war. Der Markt Nandlstadt habe es sich nicht leicht gemacht, so Christine Heinzlmair, ob man den Schmutzwasserkanal ganz rausnehmen könne, oder eine Vergünstigung. Aber leider ist die Rechtslage so. Dazu gab es auch etliche Gespräch mit der Kommunalaufsicht. „Wir kommen nicht darum herum, wir müssen so handeln, wir müssen das alles dem Landratsamt vorlegen“, so Heinzlmair. Wer keine Grunddienstbarkeit für den Kanal auf seinem Privatgrundstück vorlegen kann muss zahlen.
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