Motorradfahrer vor Polizei geflüchtet
(Pfaffenhofen, hal/rt)
Da er ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, versuchte am gestrigen Sonntagabend ein junger Mann in Pfaffenhofen sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Mit einem gewagten Einsatz wurden die Beamten dem Verkehrssünder jedoch habhaft.
Gegen 21.15 Uhr fiel einer Polizeistreife ein Kraftradfahrer auf, der mit rund 80 Stundenkilometern auf der Scheyerer Straße in Richtung Innenstadt unterwegs war. Obwohl die Beamten verschiedenste Anhaltesignale wie Blaulicht und auch Martinshorn einschalteten, reagierte der Motorradfahrer nicht, sondern versuchte zu flüchten. Er missachtete die Einbahnstraßenregelung ebenso sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen und gefährdete dadurch nicht nur andere Verkehrsteilnehmer sondern durch seine rücksichtslose Fahrweise insbesondere auch seine Beifahrerin. Letztendlich bog er von der Georg-Hipp Straße aus kommend nach rechts in die Schrobenhausener Straße ein um dort dann sofort wieder nach rechts in einen parallel zur Ilm verlaufenden Fußweg einzufahren. Da sich mittlerweile mehrere Streifenfahrzeuge an der Verfolgung beteiligten, konnte dem Motorradfahrer der Weg abgeschnitten werden. Als die Beamten zu Fuß auf den stehenden Motorradfahrer zugingen und kontrollieren wollten, startete er erneut sein Kraftfahrzeug um zu flüchten. Die Polizeibeamten reagierten jedoch sofort und konnten den Mann von seinem Kraftrad herunterziehen und vorläufig festnehmen.
Auf der Polizeiinspektion stellte sich dann heraus, dass es sich bei dem Motorradfahrer um einen 19-Jährigen jungen Mann handelte, der vor der Kontrolle geflüchtet war, da derzeit ein einmonatiges Fahrverbot gegen ihn bestand und er somit ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Alkoholisiert war er jedoch nicht. Nach Durchführung aller notwendigen polizeilichen Maßnahmen wurde der junge Mann wieder entlassen. Ihn erwarten nun Verfahren wegen verschiedenster Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung sowie Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
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