Reden hilft
(Pfaffenhofen, hal/rt)Symbolgrafik: Pixabay
Die Jugendgerichtshilfe des Landratsamtes begleitet jugendliche Straftäter dadurch, dass mit ihnen spezielle Gespräche geführt werden. Diese Auflage der Staatsanwaltschaft oder des Jugendgerichtes wird „Gesprächsweisung“ genannt. Der Jugendgerichtshelfer spricht dabei zunächst mit dem Jugendlichen und seinen Eltern. Danach kommt es zu einem Entschuldigungsgespräch mit dem betroffenen Opfer.
„Wieso soll ich mit Ihnen Gespräche führen, ich habe doch gar nichts gemacht!“ Stefan P. wurde angezeigt, weil er ein ihm bekanntes Mädchen bei einem Streit mehrfach so gestoßen hatte, dass sie Schmerzen verspürte und Angst vor ihm bekam. Der Diplom-Sozialpädagoge Günther Hänle von der Jugendgerichtshilfe des Sachgebiets Familie, Jugend, Bildung am Landratsamt Pfaffenhofen hatte ihm daraufhin einen Brief geschickt, um mit ihm einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren.
Stefan P. verstand überhaupt nicht, warum die Angelegenheit mit der Anzeige bei der Polizei nicht erledigt war. Seiner Meinung nach war das eine ganz normale Auseinandersetzung, bei der er niemandem wehgetan hat. Doch die Staatsanwaltschaft reagierte auf die Strafanzeige nicht mit einer Einstellung des Strafverfahrens oder der Erstellung einer Anklageschrift. Sie wollte vielmehr, dass sich Stefan mit der Körperverletzung des Mädchens auseinandersetzt und legte ihm deshalb auf, dass er sich nach einem Gespräch mit dem Jugendgerichtshelfer bei dem Mädchen entschuldigen muss.
Hänle: „Dieses neue Angebot in der Jugendgerichtshilfe soll dazu beitragen, dass die Jugendlichen miteinander sprechen und erfahren, wie der andere die Auseinandersetzung erlebt hat und wie schlimm die Situation für ihn war. Ängste können offen angesprochen werden.“
In diesem Entschuldigungsgespräch, das der Sozialpädagoge leitete, konnte das Mädchen offen über ihre Schmerzen und Ängste sprechen, die Stefan durch sein Handeln bei ihr bewirkt hat. Dieser zeigte sich überrascht und betroffen von den Folgen, die durch seine Tat bei dem Mädchen entstanden sind. „Jugendlichen sind in der Regel die Folgen ihres Handelns nicht bewusst. Eine solche Gesprächsweisung hilft Ihnen daher ihr Verhalten zu reflektieren und für die Zukunft daraus zu lernen“, betont Hänle.
Es war für Stefan P. kein Problem, sich bei dem Mädchen zu entschuldigen. Dieses wiederum entschuldigte sich sogar bei ihm für die Schimpfworte, die sie ihm an den Kopf geworfen hatte. Stefan P. war nach dem Gespräch sichtlich erleichtert: „Das Gespräch hat nun dem Mädchen und mir geholfen. Jetzt können wir uns wieder in die Augen sehen. Bei Sozialstunden oder einem Arrest hätte ich mir keine solchen Gedanken gemacht.“
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