Zur „Strafe“ ein Buch
(Pfaffenhofen, hal/rt)Die Jugendgerichtshelfer des Landratsamts begleiten jugendliche Straftäter und wachen auch über die Einhaltung zunächst kurios anmutender Richtersprüche. Der Hintergrund: Die verurteilten Übeltäter sollen über sich und die Straftat nachdenken - und künftig nicht mehr straffällig werden!
Klaus W. stand erstmals vor dem Jugendgericht, er war nervös. „Was kommt auf mich zu?“ Er war dann schon etwas überrascht, als der Richter zu ihm sagte, er habe nach Anweisung der Jugendgerichtshilfe ein Buch zu lesen. Mit einer Geldstrafe hatte er gerechnet oder mit Sozialstunden. Aber lesen? Ein ziemlich langes Gesicht machte er, als ihm Renate Kramer von der Jugendgerichtshilfe des Landratsamtes Pfaffenhofen ein sehr dickes Buch gab - 500 Seiten stark! Zunächst war er skeptisch, aber nach einem Gespräch mit der Jugendgerichtshelferin machte er sich dann doch daran, das Buch in die Hand zu nehmen und begann damit, es zu lesen.
Das war krass, der Text hatte grafische Muster und man konnte ihn in unterschiedlicher Reihenfolge lesen. Und was darin stand, berührte ihn. Genauso war er drauf, als er Drogen nahm. Am liebsten hätte er das Buch auf einmal durchgelesen.
Bei der Buchbesprechung mit Renate Kramer kam ihm die Idee, dass seine Eltern das Buch doch auch lesen könnten. Dann würden die vielleicht nachempfinden, wie es ihm während des Drogenkonsums ergangen war. Und könnte ja sein, dass sie darüber miteinander ins Gespräch kommen.
„Das ist ein wirklicher Bericht über eine sogenannte Leseweisung“, so Renate Kramer. Seit zwei Jahren bietet die Jugendgerichtshilfe Leseweisungen an. Jugendrichter oder Jugendstaatsanwälte können den Jugendlichen bei Straftaten eine Leseauflage anordnen, welche die Jugendgerichtshilfe durchführt. „Für Jugendliche, von denen viele so gut wie gar nicht lesen, ist das fast ein Unding. Wenn sie aber erst mal anfangen mit dem Lesen, über das Gelesene reden und den Bezug zu der eigenen Straftat und dem eigenen Leben herstellen, dann wird den Jugendlichen klar, dass ihnen das sehr wohl etwas bringt“, so die Jugendgerichtshelferin.
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