Neues aus dem Rathaus Scheyern
(Scheyern, aem)Acht Punkte standen auf der Tagesordnung der ersten Gemeinderatssitzung Scheyern nach den Ferien. Wegen gebotener Dringlichkeit wurde jedoch ein weiterer Tagesordnungspunkt, nämlich die Beschaffung eines neuen Hilfeleistungssatzes für die Feuerwehr Scheyern, eingeschoben.
Der vorhandene Hilfeleistungssatz der Firma Weber Hydraulik, bestehend aus Hydraulikaggregat, Spreizer und Schere wurde im Jahr 2007, also vor 10 Jahren, angeschafft. Weiterhin wurden Rettungszylinder in verschiedenen Größen vorgehalten – zwei davon dürften allerdings nur noch im Einsatzfall benutzt werden, da sie bereits starke Undichtigkeiten aufweisen und nach Aussage des Herstellers mit einem zeitnahen Ausfall zu rechnen ist.
Die Überprüfung des Hilfeleistungssatzes durch einen Sachverständigen sowie der Wechsel der Hydraulikschläuche steht nun an und diese Kosten würden sich auf ca. € 14.000 belaufen.
Weil zurzeit noch bis Ende des Jahres ein Sonderförderprogramm des Freistaates Bayern für Neuanschaffungen eines Hilfeleistungssatzes mit einer Höhe von € 6.000 gefördert wird, der Feuerwehrverein Scheyern sich im Falle einer Neuanschaffung mit zweckgebundenen Spenden in Höhe von € 5.000 daran beteiligen und die Gesamtkosten sich auf € 20.214 belaufen würden, beschloss der Gemeinderat für die Feuerwehr Scheyern aufgrund des vor genannten Sachverhaltes einen neuen Hilfeleistungssatz inklusive Zubehör zu beschaffen und seitens der Verwaltung den Zuschussantrag zu stellen. Hinzu kommt noch die erhebliche Leistungssteigerung der neuen Geräte.
Auf Anfrage von Xaver Ostermeier (Ortsprecher Gemeindeteil Euernbach), was denn mit dem alten Hilfeleistungssatz geschehen würde, kam die Antwort, dass dieser verkauft und nicht als „Notreserve“ behalten würde.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Scheyern. Die Fassung vom 15.05.2015 soll nun dahingehend geändert werden, dass die Kompetenzverteilung zwischen dem Gemeinderat, dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Werk- und Vergabeausschuss sowie dem Ersten Bürgermeister angepasst wird. So beschloss der Gemeinderat einstimmig nach § 9 Abs. 3, Nr. 1 Geschäftsordnung, dass der siebenköpfige Haupt- und Finanzausschuss nunmehr Ausgaben bis € 50.000 absegnen kann. Die Kompetenz hierfür lag bisher bei € 10.000. Das gleiche gilt nunmehr ebenfalls für den Werk- und Vergabeausschuss: Gemäß § 9, Abs. 3, Nr. 3 GeschO hat dieser nunmehr die Kompetenz bei der Einzelfallentscheidung in Höhe von ebenfalls € 50.000. Orientierungwerte boten vergleichbare Kommunen. Was Ersten Bürgermeister Manfred Sterz betrifft, gab es bezüglich Vergleiche mit anderen Gemeinden eine alleinige Entscheidungskompetenz in Höhe von € 10.000 bis 15.000. Dies orientiert sich an die Einwohnerzahlen von etwa € 3 bis € 4 pro Einwohner.
Ein weiterer Beschluss lautete einstimmig, dass die Gemeinde Scheyern für das Schuljahr 2017/2018 jedem Scheyrer Schüler im Alter bis 18 Jahre einen Zuschuss in Höhe von € 50 als Auswärtigenzuschlag an die Städtische Musikschule Pfaffenhofen gewährt. „In der Regel seien dies etwa 16,17 Schüler pro Jahr“, so Manfred Sterz.
...Fortsetzung zum Thema Bolzplatz, Beachvolleyballfeld, Rahmenplanung Schyrenkaserne sowie Straßenausbau für die Orte Grainstetten, Eichberg und Schmidhausen folgt...
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