Rückschnitte an Hecken und Gehölzen in freier Natur jetzt wieder möglich
(Pfaffenhofen, hal/rt)Foto: Dirndorfer / Landratsamt Pfaffenhofen
Wie die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, sind ab 1. Oktober bis Ende Februar 2018 wieder Nutzungs- und Pflegemaßnahmen an Hecken, Büschen und Feldgehölzen in freier Natur erlaubt. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
„In den letzten Jahren haben wir immer wieder festgestellt, dass Vegetations-Rückschnittmaßnahmen zu Zeiten beantragt beziehungsweise durchgeführt wurden, in denen diese Arbeiten verboten sind“, so Anita Engelniederhammer, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde. Nach den Vorgaben des Bayerischen Naturschutzgesetzes sei es in der Zeit vom 1. März bis 30. September aber verboten, Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder –gebüsche einschließlich Ufergehölze zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise zu beeinträchtigen. „Gerade Hecken und Feldgehölze in freier Natur bereichern unser Landschaftsbild und sind vor allem aus naturschutzfachlicher Sicht wichtige Lebensstätten für Fauna und Flora. Aus diesem Grund stehen sie unter gesetzlichem Schutz“, so die Naturschutzexpertin. Nur in besonderen Fällen sehe das Gesetz Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten vor, die aber von der Unteren Naturschutzbehörde zu genehmigen sind.
Haus- und Obstgärten sind als gärtnerisch genutzte Flächen einzustufen. Für diese Bereiche gilt die Schutzzeit prinzipiell nicht. „Allerdings ist auch auf diesen Flächen immer der Artenschutz zu beachten. Dies bedeutet, wenn sich brütenden Vögel in Bäumen oder Hecken aufhalten, in Baumhöhlen Fledermäuse leben oder sich zum Beispiel Hornissen einquartiert haben, ist die Pflege in dieser Zeit auszusetzen oder mit der Unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufzunehmen“, so Engelniederhammer. Gute Zeiten zum Schnitt für Apfel- und Birnbäume sind Februar bis März. Kirschen sollten nach der Ernte geschnitten werden, können aber im Frühjahr ebenfalls korrigiert werden. Kappungen in der Höhe sollten generell vermieden werden, denn hier werden die Bäume nachhaltig geschädigt.
Tipps zur richtigen Heckenpflege
Die richtige Pflege der Hecke ist im Grunde einfach. Sie muss sich nur an den traditionellen, jahrhundertealten Nutzungsformen orientieren.
Darauf sollte besonders geachtet werden:
- Hecken in Abständen von acht bis 15 Jahren „auf den Stock setzen“, soweit die naturschonendste Pflege, die Entnahme von Einzelgehölzen, nicht ausreicht. Dazu werden die ausschlagfähigen Gehölze ungefähr eine Handbreite über dem Boden abgeschnitten.
- Hecken nur abschnittsweise pflegen, um in den anderen Bereichen der Hecke eine hohe Vegetationsdichte zu erhalten („Umtriebspflege“). Als Faustregel gilt: Pro Jahr nicht mehr als ein Fünftel der Heckenlänge auf den Stock setzen.
- Einzelne Bäume und Sträucher als „Überhälter“ stehen lassen.
- Gehölze mit geringem Stockausschlagvermögen lediglich durch behutsamen Verjüngungsschnitt pflegen.
- Kleine Hecken durch wiederholte Entnahme von Einzelsträuchern besonders schonend pflegen.
- Schnittgut aus der Hecke abtransportieren.
- Baumstümpfe beziehungsweise –stämme und anfallendes Totholz im Einzelfall in der Hecke belassen.
- Krautsäume in der Regel alle drei bis fünf Jahre mähen und das Mähgut entfernen.
Für weitere Fragen steht die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen unter der Rufnummer 08441 / 27-316 zur Verfügung.
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