Rettungswagen soll aus Pfaffenhofen abgezogen werden
(Pfaffenhofen, wk)Einen Schock und große Empörung löste die Mitteilung von Bürgermeister Thomas Herker aus, dass es beim Rettungszweckverband Überlegungen gebe, den an der Ilmtal-Klinik stationierten Rettungswagen zu verlagern. Alle Sprecher der Fraktionen verurteilten dieses Ansinnen und der gesamte Stadtrat beschloss, sich gegen diese Überlegungen zu wehren.
Eigentlich stand dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung, doch für Bürgermeister Thomas Herker war es wichtig, dass dieser Punkt auch der Öffentlichkeit bekannt sein müsste, deshalb stimmten die Stadträte der Tagesordnung zu. Der Bürgermeister bezeichnete das Ganze als kafkaeske Situation, zum einen sprächen sich Stadt und Kreisausschuss für einen 5. Rettungswagen mit Standort im südlichen Landkreis aus, die Stadt hätte auch der Stationierung des 4. Rettungswagens in Rohrbach zugestimmt und jetzt würden Überlegungen angestellt, den Pfaffenhofener Rettungswagen abzuziehen; im Juli 2017 gab es Überlegungen, den Rettungswagen in Euernbach zu stationieren, jetzt ist als Standort Scheyern angedacht. Dies wurde den Teilnehmern einer Gesprächsrunde im Landratsamt am 4. Oktober mitgeteilt. Teilnehmer waren der stellvertretende Vorsitzende des Rettungszweckverbandes (ZRF), Landrat Weigert, stellv. Landrat Anton Westner, ZRF-Geschäftsführer Griesche, Bürgermeister Herker und Abteilungsleiter Kappelmeier und Feuerwehrchef Seemüller. Die Verlagerung nach Scheyern soll dem Rettungszweckverband in der Sitzung am 23. Oktober vorgeschlagen werden.
Hauptamtsleiter Hans-Dieter Kappelmeier hatte eine Chronologie erarbeitet sowie verschiedene Berechnungen angestellt, die darauf hinaus liefen, dass durch die Verlagerung die Einsatzzeit für Scheyern und Umgebung etwas kürzer würde, die große Anzahl der betroffenen Kreis-Bürger mit längeren Zeiten rechnen müssten. Das Gutachten Trust III) des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) aus dem Mai 2016 bestätigte, dass der Pfaffenhofener Rettungswagen weiterhin an der Klinik rund um die Uhr stationiert bleiben sollte. Eine Detailanalyse aus dem September 2017 heißt es dann aber, dass in südwestlichen Bereichen des Landkreises die gesetzliche Hilfsfrist von 12 Minuten nicht erreich werden könne, könnte durch eine Verlagerung nach Scheyern eine größere planerisch flächendeckende Einhaltung der 12-Minuten-Grenze erreicht werden.
Eine historische Aufarbeitung des 3. Und 4. Rettungswagens von Kappelmeier zeigte, dass es immer wieder Klagen über die Nichteinhaltung der Rettungszeiten gab und deshalb die Forderungen nach weiteren Rettungswagen begründet waren, aber nur zögerlich umgesetzt wurden. Während es jetzt im Landkreis-Norden mit 73.200 Einwohnern 3 Rettungswagen gibt, steht für Pfaffenhofen und den südlichen Landkreisteil mit 51.000 Einwohnern nur 1 Rettungswagen zur Verfügung und der soll nun auch noch in den schwächer besiedelten Landkreisteil verlegt werden und die Stadt Pfaffenhofen mit bedienen.
Die Detailanalyse kommt zum Schluss, dass sich durch eine Verlagerung nach Scheyern die Anzahl der 12-Minutenfrist-Überschreitungen im südlichen und südwestlichen Landkreis reduzieren würden, Notfälle in Pfaffenhofen würden sich um 6 Minuten verlängern, aber immer noch in der 12-Minutenfrist liegen – nicht aber berücksichtigt seien die Gesamtzahl der Notfälle und der Einwohner sowie Duplizitäten von Notfällen, allein in einem Jahr 675 Fälle, davon 482 Notfälle. Bei 50 Prozent der Duplizitäten waren es Notfälle. Während der Zeit der meisten Einsätze soll der Rettungswagen nach Scheyern verlegt werden (von 8 bis 20 Uhr, weil dann auch der Rettungswagen in Rohrbach besetzt ist). Fazit: Für 74 Prozent der Bevölkerung verschlechtern sich die Hilfsfristen zwischen 4 bis 6 Minuten, für 26 Prozent verbessert sich die Situation für 3 bis 6 Minuten; bei 81 Prozent der Notfälle verschlechtert sich die Hilfsfrist und verbessert sich bei 19 Prozent der Fälle.
Deshalb beschloss der Stadtrat, die offenen Fragen an den Rettungszweckverband zur Beantwortung weiter zu leiten und sich vom bayerischen Innenministerium rechtlich beraten zu lassen sowie die südlichen Landkreisgemeinden zu informieren.
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