Scheyrer Wasserpreise steigen
(Scheyern, aem)
Wasser – das kostbare Gemeingut wird teurer. Bei der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres bedankte sich Bürgermeister Manfred Sterz eingangs bei seinen Gemeinderatsmitgliedern für die zahlreichen freiwilligen Stunden geleisteter Gremienarbeit und ließ noch einmal kurz das Jahr Revue passieren. Auf der Tagesordnung standen wieder einige Punkte. Einer davon: Die Scheyrer Wasserpreise.
Nachdem die Gemeinde bei der Wasserversorgung bislang ein Defizit gemacht hatte, war ein Gutachten sowie eine Bedarfsberechnung der Dipl. Betriebs- und Verwaltungswirtin Dagmar Suchowksi aus Ingolstadt in Auftrag gegeben worden. Suchowski ist von der Regierung von Oberbayern für die Branche Kalkulation Beiträge und Gebühren kommunaler Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen - ohne Rechtsberatung öffentlich bestellt und vereidigt und war bei der Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag persönlich anwesend, um Fragen zur dieser Vergleichsberechnung beantworten zu können. Und die gab es zu hauf. Obwohl einige Gemeinderatsmitglieder hartnäckig nachbohrten und Dagmar Suchowski stets bereitwillig Auskunft gab, wollte sich die Quintessenz manchen nicht so ganz erschließen.
Sowohl die Gebührenbedarfsberechnung als auch die Globalberechnung sind umfassende Bedarfsberechnungen, in welchen sämtliche tatsächlich anfallenden Kosten und auch geplante in überschaubarer Zukunft zu erwartende Kosten enthalten sind.
Diese Berechnungen wurden letztmals im Jahr 2013 für die Jahre 2014 bis 2017 durchgeführt. Nun wird für die Jahre 2018 bis 2021 eine neue Kalkulation der Herstellungsbeiträge und der Benutzungsgebühren der Scheyrer Wasserversorgung notwendig.
2,2 Millionen Euro werden die nächsten vier Jahre in die Wasserversorgung investiert. Denn obwohl Wasser an sich selbst ja ein kostenloses Allgemeingut ist, kostet die Aufbereitung allerdings sehr viel Geld. Von der Pumpanlage über das Filtern bis hin zum Austausch der Rohrleitungen.
In der Bedarfsberechnung von Suchowski wurden zwei wesentliche Stellschrauben verändert, nämlich 1.) die Verzinsung und 2.) die Abschreibungsdauer. Bislang lag der kalkulatorische Zinssatz bei 3%; dieser wird nunmehr auf 2,5% reduziert. Die Abschreibungsdauer lag bislang bei 33 Jahre und wurde in der Bedarfsberechnung auf nunmehr 50 Jahre hochgeschraubt.
Mit überwiegender Mehrheit (10 : 6) wurde daher folgendes beschlossen:
1. Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals der Wasserversorgung der Gemeinde Scheyern wird in der Gebührenbedarfsberechnung auf 2,5% für die Jahre 2018 – 2021 festgesetzt (bisher 3%)
2. Der Abschreibungssatz für die künftigen Herstellungskosten für die Wasserversorgung wird in der Gebührenbedarfsberechnung und in der Anlagenführung auf 2% festgesetzt.
3. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Globalberechnung werden die Beiträge zur Wasserversorgung ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:
Grundstücksflächenbeitrag 1,07 Euro/m²
Geschossflächenbeitrag 7,88 Euro/m²
4. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung werden auch die Gebühren für den Wasserverbrauch wie folgt festgesetzt:
Verbrauchsgebühr ab 01.01.2018 1,95 Euro
Verbrauchsgebühr ab 01.01.2019 2,05 Euro
Verbrauchsgebühr ab 01.01.2020 2,22 Euro
Verbrauchsgebühr ab 01.01.2021 2,30 Euro
Die Grundgebühr wird ab 01.01.2018 auf 50 Euro festgesetzt.
Fortsetzung folgt...
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