Verstärkte Polizei-Kontrollen während des Faschings
So gut wie jedes Jahr kommt es in der Faschingszeit zu einer Häufung von Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. So musste die Polizei im Norden Oberbayerns in den Faschingstagen des vergangenen Jahres 34 Verkehrsunfälle aufnehmen, bei denen die Fahrer unter Alkoholeinfluss standen, in einem Fall waren Drogen im Spiel. Deshalb gibt es die kommenden Wochen wieder verstärkte Kontrollen der Polizei.
„Allein bei diesen Unfällen wurden zwölf Menschen verletzt. Insgesamt 151 Fahrzeuglenker fuhren unter Alkoholeinfluss und mussten sich einer Blutentnahme unterziehen. 33 Mal konnte eine Fahrt unter Alkoholeinfluss noch vor deren Antritt verhindert werden“, so die Polizei. Dieser Rückblick auf die letzte Faschingssaison mache deutlich, „welches Gefahrenpotential Alkohol im Straßenverkehr birgt und unterstreicht die Notwendigkeit von verstärkten Kontrollen auch in der Faschingssaison 2018.“ Alkohol und andere Drogen verändern die Informationsübertragung zwischen den Nervenzellen. Entfernungen werden dadurch falsch eingeschätzt, die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit lässt nach. „Sich in einem solchem Rauschzustand ans Steuer zu setzen ist sehr gefährlich und führt oft zu schweren Verkehrsunfällen mit Toten und Verletzten. Diese können nicht nur Menschenleben kosten, sondern haben vielfaches Leid, auch für das soziale Umfeld, zur Folge.“
Die Polizeidienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord werden deshalb in der Zeit von 19. Januar bis 14. Februar verstärkt Verkehrskontrollen durchführen. Empfindliche Strafen erwarten dann all jene Fahrzeuglenker, die Drogeneinfluss unterwegs sind. „Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum, sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens ein Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es, wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Dies ist der Fall, wenn jemand alkoholisiert ein Kraftfahrzeug mit mehr als 0,3 Promille oder unter Drogeneinfluss führt und dabei einen Verkehrsunfall verursacht. Ab einem Wert von 1,1 Promille, der sogenannten ‚absoluten Fahruntauglichkeit‘, liegt in jedem Fall eine Straftat vor und zieht neben einer Geldstrafe auch regelmäßig einen längeren Führerscheinentzug nach sich.“
Damit die närrischen Tage keine unliebsamen Folgen haben, rät die Polizei:
• Feiern Sie die „fünfte Jahreszeit“ - aber ohne Alkohol und Drogen am Steuer!
• Wenn Sie Alkohol trinken, klären Sie vorab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen!
• Greifen Sie nach Alkoholgenuss auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Auch wenn die Beförderungskosten auf den ersten Blick teuer erscheinen, ist es allemal billiger als der Verlust des Führerscheins!
• Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht in ein Auto, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht!
• Restalkohol kann am nächsten Morgen ein Problem sein! Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann bedeuten, dass Sie noch am nächsten Morgen nicht fahrtauglich sind!
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