Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung
Am gestrigen Dienstag fand im Pfaffenhofener Bürgerzentrum Hofberg ein interessanter Vortrag über die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung statt. Dorothea Schweigard, Amtsärztin des Pfaffenhofener Gesundheitsamtes informierte knapp 50 Zuhörer ausführlich zu den Neuerungen dieser Themen.
Wozu brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Nun, wenn ein Volljähriger wegen einer Erkrankung, Unfall oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr besorgen kann und auch andere Hilfen nicht ausreichen, ist eine gesetzliche Betreuung einzurichten. Die einzige Ausnahme: Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Eine Vorsorgevollmacht kann jeder für sich ausfüllen, solange er hierzu in der Lage ist, also geschäftsfähig ist. Deshalb sollte man sich die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für einen treffen soll.
Dorothea Schweigard ging auf jede der Zuhörerfragen aufmerksam ein. Ein Zuhörer wollte wissen, wenn seine Frau und er sich gegenseitig bei einer Vorsorgevollmacht einsetzen und dann beide einen Autounfall hätte, ob dann automatisch die erwachsenen Kinder in Betracht gezogen würden. Eine andere Frage lautete, ob es Sinn machen würde, gleiche mehrere Vorsorgevollmachten an verschiedene Personen, z.B. die Kinder auszustellen.
Eine Vorsorgevollmacht kann, aber muss nicht unbedingt vieles beinhalten. Sinn macht es auf alle Fälle, die ausgestellte Vorsorgevollmacht nach einigen Jahren immer wieder zu überprüfen. Von der Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit über Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten bis hin zur Vermögenssorge – in der Vorsorgevollmacht kann alles geregelt werden.
Die Patientenverfügung:
Dorothea Schweigard gab zu diesem Thema aus ihrer medizinischen Arbeit ein anschauliches Beispiel. Ein älterer Mensch ohne Patientenverfügung wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Sein Zustand verschlechterte sich so sehr, dass die Ärzte entschieden, den Patienten auf die Intensivstation zu verlegen und künstlich zu beatmen. Als die Angehörigen am nächsten Tag zu Besuch kamen, wussten sie natürlich von nichts. Sie waren sauer und beschwerten sich bei der Ärztin, sie hätten doch gesagt, dass man keinerlei Maßnahmen mehr durchführen brauche.
Aber Worte sind wie Schall und Rauch – ohne schriftlich fixierten Willen, also ohne Patientenverfügung hätte sie so handeln müssen. Denn wenn der Patient ohne intensive medizinische Betreuung und ohne Beatmung verstorben wäre, hätte sie vermutlich eine Klage wegen unterlassener Hilfeleistung am Hals. So jedoch hatte sie sich nur den Unmut der Angehörigen zugezogen.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
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